Letztes Update:
20220317153806

Gericht: Verkürzter Genesenenstatuts durch RKI rechtwidrig

14:55
17.03.2022
Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtswidrig. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse der Gesetzgeber selbst entscheiden, teilte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Befugnisse des RKI gingen in dieser Frage zu weit. Die
16. Kammer gab mit ihrer Entscheidung mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz statt.

In der Praxis können sich aber zunächst lediglich die Antragssteller damit auf den alten Genesenenstatus von sechs Monaten berufen. Mit der beanstandeten Regelungstechnik habe der Verordnungsgeber die ihm unter Zustimmung von Bundestag und Bundesrat übertragene und für die Verwirklichung von Grundrechten essentielle Entscheidung, wer als genesen gelte, aus der Hand gegeben, urteilte das Gericht. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.

Zuvor hatten bereits andere Verwaltungsgerichte ähnlich entschieden. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Das Institut hatte den Genesenenstatus zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

(dpa)

Südwest-Wirtschaft befürchtet Nachteile wegen neuer Corona-Regeln

14:54
17.03.2022
Im Tauziehen um neue Corona-Vorgaben befürchtet die Wirtschaft im Südwesten Wettbewerbsnachteile. Die Strategie für regionale «Hotspots» könnte zu einem Flickenteppich führen, warnte der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, Wolfgang Grenke, am Donnerstag in Stuttgart.

Die künftige bundesweite Rechtsgrundlage für Corona-Regeln soll unter hohem Zeitdruck an diesem Freitag von Bundestag und Bundesrat besiegelt werden. Der von der Bundesregierung erarbeitete Entwurf sieht vom 20. März an nur noch Schutzregeln mit Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Für «Hotspots» sollen aber weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament eine besonders kritische Lage feststellt. Wegen der hohen Infektionszahlen will auch Baden-Württemberg für die Corona-Regeln eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen.

Grenke sagte weiter, Unternehmen zeigten Verständnis für Schutzmaßnahmen. Doch sie bräuchten Spielraum, zumal mit dem Russland-Ukraine-Krieg eine weitere Krise hinzukomme. In der Pandemie müssten die Weichen in Richtung der «alten Normalität» gestellt werden.

(dpa)

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