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RKI registriert 186 406 Corona-Neuinfektionen - Inzidenz bei 1171,9

15:06
02.03.2022
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist erneut gesunken. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche am Mittwochmorgen mit 1171,9 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1213,0 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 1278,9 (Vormonat: 1227,5). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 186 406 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 8.59 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche waren es 209 052 Ansteckungen.

Experten gehen von einer hohen Zahl an Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Ein Grund sind die begrenzten Kapazitäten etwa von Gesundheitsämtern, oft werden Kontakte nur noch eingeschränkt nachverfolgt. Zudem gibt es nach Einschätzung des Laborverbands ALM inzwischen eine größere Zahl von Menschen, deren Infektion nicht mehr über einen PCR-Test bestätigt wird - diese Infektionen fließen damit nicht in die offiziellen Statistiken ein.

Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 301 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 299 Todesfälle. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 15 053 624 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Die Zahl der in Kliniken gekommenen Corona-infizierten Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Mittwoch mit 6,14 an (Dienstag: 5,93). Darunter sind auch viele Menschen mit positivem Corona-Test, die eine andere Haupterkrankung haben. Am Wochenende wird der Wert nicht gemeldet.

Die Zahl der Genesenen gab das RKI am Mittwoch mit 11 470 300 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 123 238.

(dpa)

Keine Klagewelle durch Corona - Urteil zu Testpflicht erwartet

13:52
02.03.2022
Die Corona-Pandemie mit viel Kurzarbeit, Homeoffice sowie Test- und Maskenpflicht hat bisher nicht für eine Flut von Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland gesorgt. «Wir hatten mit mehr Fällen gerechnet», sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, am Mittwoch in Erfurt. Das könnte sich in diesem Jahr allerdings ändern. Gallner, die seit Jahresbeginn an der Spitze des Erfurter Gerichts steht, erwartet, dass vermehrt Corona-Fälle auch in der höchsten Instanz ankommen.

Verhandelt werden solle unter anderem zur Testpflicht für Arbeitnehmer am Beispiel einer Flötistin. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschäftigen sich den Angaben nach auch mit der Frage, ob Reinigungskräften wegen der Pflicht zum Tragen einer Maske ein Erschwerniszuschlag zusteht. Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit Null könnten erneut das Bundesarbeitsgericht erreichen - einige hundert Verfahren lägen dazu bundesweit in den ersten beiden Arbeitsgerichtsinstanzen.

Möglicherweise gebe es auch Entscheidungen im Streit um Nachtarbeitszuschläge in der deutschen Lebensmittelindustrie, so Gallner. Zur Frage, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, hatte das BAG Ende 2020 den Europäischen Gerichtshof angerufen. Allein beim BAG lägen dazu etwa 400 Revisionen, Tausende Fälle seien es in den Vorinstanzen.

Insgesamt waren beim Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr 1521 Fälle eingegangen - etwa ein Viertel weniger als im Jahr zuvor. «Wir haben aber eine zunehmende Komplexität der Fälle.» Den seit einigen Jahren anhaltenden Rückgang begründete Gallner vor allem mit weniger Kündigungsschutzklagen dank eines stabilen Arbeitsmarkts und des hohen Fachkräftebedarfs.

Das habe sich in der Corona-Pandemie auch dank der besonderen Kurzarbeitsregelungen fortgesetzt. In vielen Fällen, beispielsweise bei Homeoffice-Regelungen, hätten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer offenbar auch pragmatisch verständigt und auf einen Rechtsstreit durch die Instanzen verzichtet.

(dpa)

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