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Gesamte JVA in NRW wegen zahlreicher Corona-Fälle unter Quarantäne

09:57
17.03.2022
Wegen zahlreicher Corona-Infektionen steht eine gesamte Justizvollzugsanstalt mit rund 1000 Insassen in Nordrhein-Westfalen seit Montag unter Quarantäne. Betroffen sind in der JVA Werl die normale Haftabteilung sowie die Sicherungsverwahrung, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Der «Soester Anzeiger» und «Hellweg Radio» hatten zuvor über den Fall berichtet.

Zunächst wurden in einzelnen Flügeln Quarantänebereiche eingerichtet, doch die Plätze reichten nicht mehr aus. Da es überall Fälle bei den Gefangenen gab, wurde letztlich die gesamte JVA unter Quarantäne gestellt. Die Inhaftierten und Sicherheitsverwahrten dürfen ihre Zellen beziehungsweise Zimmer nicht mehr verlassen. Besuch ist verboten. Arbeitsbetriebe wurden geschlossen.

Die Quarantäne soll laut der JVA-Sprecherin zunächst bis zum 28. März andauern.

(dpa)

Weidel in Impfpflichtdebatte: "Sie reiten ein totes Pferd"

09:53
17.03.2022
In der ersten Beratung über die mögliche Einführung einer Corona-Impfpflicht hat AfD-Fraktionschefin Alice Weidel die Befürworter eines solchen Schrittes dazu aufgerufen ihre Anträge zurückzuziehen.

«Sie reiten ein totes Pferd, bitte steigen Sie ab», sagt sie am Donnerstag bei der Debatte im Bundestag. Die Argumente für die Impfpflicht seien von Anfang an schwach gewesen und inzwischen wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. «Es gibt keine legitime und verfassungsrechtlich zulässige Rechtfertigung für die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19.» Diese verletze zentrale Grundrechte.

Der CDU-Abgeordnete Sepp Müller warb um Zustimmung für den Antrag der Union zum Aufbau eines Impfregisters. Dieser sei mehrheitsfähig. «Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Impfpflicht tot. Es gibt keine Mehrheit in diesem haus für eine allgemeine Impfpflicht ab 18.»

(dpa)

Vettel verpasst Formel-1-Auftakt wegen Corona - Hülkenberg als Ersatz

09:52
17.03.2022
Der viermalige Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel verpasst den Saisonauftakt an diesem Wochenende in Bahrain wegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Wie sein Aston-Martin-Rennstall am Donnerstag mitteilte, ersetzt sein Landsmann Nico Hülkenberg den Hessen beim Grand Prix in dem Wüstenstaat.

(dpa)

BGH weist Entschädigungsklage wegen Corona-Schließungen ab

09:19
17.03.2022
 Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen am Donnerstag in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste. (Az. III ZR 79/21)

Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen.

Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter. Die Land- und Oberlandesgerichte orientieren sich in aller Regel daran. Dort sind nach Herrmanns Worten bundesweit viele ähnliche Verfahren anhängig.

Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste wochenlang schließen. Essen und Getränke konnten nur zum Mitnehmen verkauft werden. Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen.

Das traf auch das Schloss Diedersdorf, einen familiengeführten Betrieb mit Hotel, mehreren Restaurants und großem Biergarten südlich von Berlin. Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina beziffern ihre Einbußen mit 5438 Euro am Tag - durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Familie bekam zwar 60 000 Euro Soforthilfe. Aber diese Summe deckt gerade einmal elf Tage ab, wie ihr Anwalt in der BGH-Verhandlung des Falls am 3. März vorrechnete.

Die Worms wollten erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung von mindestens 27 000 Euro zahlen muss. Die genaue Schadenshöhe wäre nachträglich bestimmt worden. Die Klage hatte am Potsdamer Landgericht und am Oberlandesgericht Brandenburg keinen Erfolg. Nun wies der BGH auch die Revision zurück.

(dpa)

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