Letztes Update:
20221220184056

11:16
20.12.2022
Das russische Parlament hat per Gesetz die Entweihung des orange-schwarzen St.-Georgs-Bands unter Strafe gestellt. "Das Georgsband ist eins der Symbole des militärischen Ruhms Russlands", heißt es in einem nun veröffentlichten Gesetzestext. Wer das Symbol öffentlich schände, werde daher bestraft. Die Höchststrafe liegt demnach bei fünf Jahren Gefängnis. Möglich sind aber auch Geldstrafen bis zu umgerechnet knapp 70.000 Euro.
Seit 2005 ist das Band in Russland ein Gedenksymbol, das in den letzten Jahren mehr und mehr zum Erkennungszeichen für die Unterstützung der Politik von Kremlchef Wladimir Putin und zuletzt dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine wurde. Das Gesetz zum Schutz des Bands sei notwendig geworden, weil in der Ukraine Menschen für das Tragen "gefoltert und sogar getötet werden", behauptete der Duma-Abgeordnete Andrej Kartapalow. Tatsächlich ist das Georgsband inzwischen in mehreren Sowjetrepubliken als Zeichen russischer Aggression verboten.

10:29
20.12.2022
Trotz ständiger Reparaturen hat die ukrainische Hauptstadt Kiew nach den russischen Drohnenangriffen vom Montag weiter mit Problemen bei der Stromversorgung zu kämpfen. Am Dienstag standen Teile des U-Bahnsystems zeitweise still, wie Bürgermeister Vitali Klitschko im Nachrichtenkanal Telegram mitteilte. Ursache seien "starke Spannungsschwankungen". Wegen einer Notabschaltung der Pumpen fiel im gesamten Stadtgebiet zudem die Wasserversorgung aus. Damit verbunden kam es bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auch zu Ausfällen der Fernwärme. 

09:50
20.12.2022
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München brauchen Mieter für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Mietwohnungen und -häusern die Erlaubnis ihres Vermieters. Geklagt hatte ein Mieter, der Mitte März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen hatte, die seitdem im Dachgeschoss des Hauses wohnen. Die Vermieter wollten das unterbinden. Das Gericht wies die Klage, die vom Mieterverein München unterstützt wurde, nun ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mieterverein teilte mit, das Urteil prüfen und voraussichtlich in Berufung gehen zu wollen. Man erhoffe sich eine bundesrechtliche Klärung.
Grundsätzlich benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieten oder unentgeltlich Dritten überlassen wollen. Unter bestimmten Umständen haben Mieter aber auch ein Recht auf diese Zustimmung - wenn sie nämlich ein "berechtigtes Interesse" geltend machen können. Nach Ansicht des Amtsgerichts zählt humanitäre Hilfe nicht dazu.

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