Russlands Ausstieg aus dem Europarat und der Krieg gegen die Ukraine sind laut einem russischen Verfassungsrichter kein Grund zur Wiedereinführung der Todesstrafe. "Lediglich eine Verfassungsänderung könnte die Basis für die Wiederaufnahme der Todesstrafe sein", sagte der Chef des russischen Verfassungsgerichts, Waleri Sorkin, auf einem Richterkongress in Moskau. Der Gesetzgeber habe aber glücklicherweise nicht entschieden, "das Rad zurückzudrehen", fügte er der Nachrichtenagentur Interfax zufolge hinzu. Zuletzt hatte es mehrfach von prominenter Seite Forderungen nach einer Rückkehr zur Todesstrafe in Russland gegeben.
Russland hat die Todesstrafe zwar nicht abgeschafft, seit 1996 gilt jedoch ein Moratorium auf die Vollstreckung. Sorkin gilt als Konservativer, der die russische Verfassung über internationales Recht stellt und unter anderem den Schutz von Minderheiten in liberalen Demokratien kritisiert hat. Nichtsdestotrotz plädierte er nun dafür, der russischen Gesellschaft den "humanen Charakter" des russischen Strafgesetzes zu demonstrieren. Sorkins Aussagen gewinnen dadurch an Gewicht, dass auch Kremlchef Wladimir Putin bei dem Richterkongress für mehr Humanität in der Rechtsprechung eintrat.