Ein zerschossener russischer Panzer darf als zeitweiliges Mahnmal gegenüber der russischen Botschaft in Berlin aufgestellt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und verpflichtet damit den Bezirk Mitte zur Genehmigung der geplanten Aktion eines Vereins. Das Panzerwrack könne aber voraussichtlich nicht direkt vor der Botschaft auf dem Boulevard Unter den Linden aufgestellt werden, weil die dortige Mittelpromenade nicht für eine Belastung von 40 Tonnen ausgelegt sei.
Der Bezirk hatte argumentiert, die Ausstellung sei nicht angemessen. Zudem berühre sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands und es handele sich nicht um Kunst. Der Verkehr werde behindert und Menschen psychisch belastet. Das Gericht urteilte nun, ob es sich um Kunst handele, sei unerheblich, es gehe um zulässige Meinungsfreiheit.