Zur Verfolgung von Verbrechen beim russischen Angriffskrieg in der Ukraine will der FDP-Politiker Stephan Thomae die Befugnisse des Generalbundesanwalts ausweiten. Dieser könne bereits jetzt Straftaten gegen das Völkerrecht verfolgen, auch wenn sie keinen Bezug zu Deutschland haben - etwa bei Kriegsverbrechen oder Völkermord.
"Bei dem offensichtlichsten Völkerrechtsbruch, den Russland gegen die Ukraine begeht, nämlich dem Verbrechen der Aggression, sind dem Generalbundesanwalt derzeit aber die Hände gebunden", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion der dpa.