Letztes Update:
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15:36
25.04.2022
Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für den Fall einer Energiekrise beschlossen. Wie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium in Berlin mitteilt, geschah dies in einem schriftlichen Umlaufverfahren. Konkret geht es um eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes. Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe zu einer angespannten Energiesituation geführt, erklärt Minister Robert Habeck (Grüne). "Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt." Deshalb würden die Instrumente noch einmal deutlich nachgeschärft.

Damit können wir die Krisenvorsorge stärken und schnell und umfassend handeln. Es geht darum, alles zu tun, um die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten. 15:36
25.04.2022
Robert Habeck

15:19
25.04.2022
Die deutsche Wirtschaft leidet unter dem Ukraine-Krieg, stemmt sich aber gegen die Folgen des Schocks. So hat sich die Stimmung im April überraschend leicht verbessert, wie das Münchner Ifo-Institut mitteilt. Die Bundesregierung wird unterdessen ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr auf 2,2 Prozent senken, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.

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