- Frühwarnstufe: Versorger sollen Vorbereitungen treffen, in den Netzen werden Puffer geprüft, verfügbare Transportkapazitäten sollen maximal genutzt werden.
- Alarmstufe: Es gibt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas - der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen.
- Notfallstufe: Es liegt dann eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor".
Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat einschreiten muss - um insbesondere die Gasversorgung der "geschützten Kunden" sicherzustellen - also etwa von privaten Haushalten. Zu Maßnahmen zählen dann: eine Anordnung zur Abschaltung von Industriekunden, eine Anordnung an Endverbraucher sowie Großverbraucher, den Verbrauch von Erdgas zu reduzieren oder eine Anordnung zur Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird.