Wer Flüchtlingen aus der Ukraine oder den Menschen im Kriegsgebiet hilft, dessen Hilfe wollen Bund und Länder möglichst einfach auch bei der Steuer würdigen. So könnten etwa Spenden an anerkannte Organisationen unkompliziert steuerlich berücksichtigt werden, teilte das niedersächsische Finanzministerium am Freitag mit. Das bedeutet: Statt einer Spendenbestätigung genügt dem Finanzamt als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, etwa der Kontoauszug.
Außerdem gilt demnach unter anderem: Rufen Sportvereine oder andere Vereine, deren Zweck eigentlich ein ganz anderer ist, zu Spenden für Menschen aus der Ukraine auf, hat dies keine negativen Folgen für ihre Steuerbegünstigung. Oder: Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung eines Teils ihres Arbeitslohns zugunsten von Spenden für Menschen aus der Ukraine, werden diese Lohnanteile beim steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht angerechnet - sofern der Arbeitgeber dies dokumentiert. Das gilt den Angaben zufolge auch für Beamte, Richter oder Soldaten.