Nun geht es um Corona und die schrittweisen Lockerungen. Die Änderungen sind nun beschlossen. Sie sehen so aus und gelten ab Mittwoch, 23. Februar:
- Das Stufensystem wird beibehalten, damit die Versorgung gewährleistet wird. Das System hat sich bewährt. Die Warnstufe gilt nun aber ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 4 oder ab 250 Covid-Patienten auf den Intensivstationen. Für die Alarmstufe gilt eine Hospitalisierungsinzidenz von 15 oder ab 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen. Die bisherige Alarmstufe II wird gestrichen.
- In der Warnstufe gilt nun in den meisten Lebensbereichen wie Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen wieder die 3G-Regel
- In der Alarmstufe gilt meist die 2G-Regelung
- Basisstufe keine Beschränkungen vorgesehen
- Warnstufe Teilnehmer innen 6000 (höchstens 60 Prozent), außen 25.000 (höchstens 75 Prozent)
- Alarmstufe Teilnehmer innen 2000 (höchstens 50 Prozent), außen 5000 (höchstens 50 Prozent)
- Basisstufe keine Beschränkungen
- Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Regeln wieder öffnen, außer Tanzfläche gilt die Maskenpflicht. Zudem müssen auch Geboosterte einen negativen Corona-Test vorweisen
- Zehn Personen Treffen für Ungeimpfte wieder möglich
- Einzelhandel keine Impf-Nachweise mehr nötig
- Die Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen und im ÖPNV wird beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Online-Redaktion