Der vorübergehende Schutzstatus ist ein spezifischer Schutzstatus, der auf europäischer Ebene für Menschen aktiviert wird, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind. Er ist zugänglich für Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren und seit dem 24. Februar 2022 oder kurz davor in Luxemburg angekommen sind. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Luxemburger Ministerien für Arbeit, Bildung und Auswärtige Angelegenheiten hervor.
Der besagte Schutzstatus betrifft ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder, aber auch Staatsangehörige anderer Drittstaaten, die in der Ukraine wohnhaft waren, sofern sie nicht unter sicheren und dauerhaften Bedingungen in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.
Anträge für den vorübergehenden Schutz müssen bei der Direction de l'Immigration des Außenministeriums eingereicht werden. Mit der Bearbeitung der Anträge wurde am 10. März 2022 begonnen. Die Betroffenen dürfen nicht unangemeldet bei der Direction de l'Immigration vorstellig werden, sondern nur nach Vereinbarung eines Termins. Es ist nicht nötig, die Direction de l'Immigration zu kontaktieren, um einen solchen Termin zu vereinbaren, die Termine werden schrittweise jenen Personen zugeteilt, die ihre Anwesenheit in Luxemburg gemeldet haben. Weitere Details sind erhältlich auf folgender Internetseite: guichet.public.lu/fr/citoyens/immigration/ukraine/protection-temporaire.html
Der vorübergehende Schutzstatus gibt den Betroffenen das Recht, in Luxemburg zu arbeiten. Die Empfänger eines vorübergehenden Schutzes sind davon entbunden, eine zeitlich befristete Beschäftigungsgenehmigung anzufordern und haben somit freien Zugang zum Luxemburger Arbeitsmarkt, ohne im Besitz einer spezifischen Genehmigung zu sein, solange ihre Bescheinigung des vorübergehenden Schutzes gültig ist.
Sobald die Betroffenen formell ihren vorübergehenden Schutzstatus erhalten haben, können sie sich auch als Arbeitssuchende bei der Adem einschreiben. Sie können die Adem per E-Mail (info@adem. etat.lu) oder Telefon (+352 247 888 88) kontaktieren. Arbeitgeber können sich direkt beim Service employeurs (Tel. 247-88 000, E-Mail: employeur@adem.etat.lu) melden. Unter 18-Jährige haben das Recht auf Zugang zum Bildungssystem unter denselben Bedingungen wie Luxemburger Staatsbürger. In Luxemburg besteht von vier bis 16 Jahren Schulpflicht. Informationen über die Einschulung für Kinder zwischen drei und 19 Jahren sind erhältlich bei den Services SECAM-CASNA des Bildungsministeriums (Englisch: +352 247 765 70/Ukrainisch: +352 247 769 76).
Die Empfänger eines vorübergehenden Schutzes haben Zugang zu den materiellen Empfangs- bedingungen des Office national de l’accueil (ONA), beinhaltend Unterbringung, Lebensmittel und Kleidung sowie eine monatliche Zulage und Zugang zu medizinischer Versorgung.