Der Angeklagte hatte im Laufe des Ermittlungsverfahrens angebliche technische Mängel an seinem Fahrzeug ins Gespräch gebracht.
Ein Sachverständiger untersuchte den Unfallwagen. Das Ergebnis: einwandfreie Bremsen und auch sonst keine Mängel am Fahrzeug, teilte die Behörde mit.
Den Verdacht, der Fahrer könne betrunken gewesen sein, konnten die Ermittler nicht bestätigen.
Nils Horst