Letztes Update:
20190424112026

Freiheitsstrafe oder Geldstrafe?

11:32
07.03.2018
Dem Angeklagten droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, mindestens aber eine Geldstrafe.

Nils Horst

Ursache war lange unklar

11:31
07.03.2018
Der Angeklagte hatte im Laufe des Ermittlungsverfahrens angebliche technische Mängel an seinem Fahrzeug ins Gespräch gebracht.

Ein Sachverständiger untersuchte den Unfallwagen. Das Ergebnis: einwandfreie Bremsen und auch sonst keine Mängel am Fahrzeug, teilte die Behörde mit.

Den Verdacht, der Fahrer könne betrunken gewesen sein, konnten die Ermittler nicht bestätigen.

Nils Horst

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