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Kreise: Bund und Länder winken umstrittene Teil-Impfpflicht durch

15:23
16.02.2022
Bund und Länder haben sich ohne weitere Wortmeldungen auf die grundsätzliche Umsetzung der umstrittenen Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen verständigt. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch von Teilnehmern der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.

Konkrete Details dazu lässt der finale Beschlusstext aber offen, stattdessen heißt es: «Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess.»

Unklar ist damit weiterhin, wie mit Mitarbeitern ohne den vorgeschriebenen Corona-Impfschutz umgegangen werden soll. Dazu heißt es im Beschluss nur: «Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip.» Hinter dem Fachterminus verstehen Juristen die Handlungsfreiheit einer Behörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Jedoch gibt es seit Wochen einen teils erbitterten Streit - einige Bundesländer, darunter Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zweifeln an der Umsetzbarkeit wegen fehlender bundeseinheitlicher Vollzugsregeln. Auch seitens vieler Pflege- und Gesundheitsverbände hatte es massive Kritik und Forderungen nach Nachbesserungen gegeben.

(dpa)

Baden-Württemberg: Bund muss längere Corona-Auflagen ermöglichen

15:01
16.02.2022
Das Land Baden-Württemberg dringt auf eine Verlängerung der Rechtsgrundlage für tiefgreifendere Corona-Maßnahmen über den 20. März hinaus. Im Entwurf für das Beschlusspapier (Stand 14.00 Uhr) des Bund-Länder-Treffens, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hat die Landesregierung eine Protokollerklärung einfügen lassen. Darin heißt es: «Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz eine Lösung auf den Weg zu bringen, die es den Ländern ermöglicht, auch nach dem 19. März 2022 notwendige Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen.»

Dem Vernehmen nach will das Land die Protokollerklärung stehen lassen, allerdings könnte sich das durch die Verhandlungen während der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwochnachmittag noch ändern.

Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) dringt schon länger darauf, dass der «Instrumentenkasten» der Länder für den Ernstfall gefüllt bleiben müsse. Sollte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP jedoch vor dem 20. März keinen neuen Beschluss im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz herbeiführen, haben die Länder keine Möglichkeit mehr, Maßnahmen zu erlassen - sie können dann nicht mal mehr das Tragen von Masken vorschreiben.

Baden-Württemberg mahnt in der geplanten Protokollerklärung: «Die gemeinsam von Bund und Ländern angestrebten Öffnungsschritte erfordern eine Absicherung durch geeignete Maßnahmen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Länder auf den hoffentlich nicht eintretenden Fall unerwartet stark ansteigender Fälle mit einer Überlastung der Krankenversorgung angemessen reagieren können. Eine Öffnung ohne Absicherung widerspricht dem Vorsorgeprinzip.»

Das Land fordert deshalb, dass es auch nach dem 20. März möglich bleiben müsse, Kultur- und Sportveranstaltungen zu untersagen oder die Zuschauerzahl zu beschränken. Zudem sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch weiter testen können.

(dpa)

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