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Nur wenige Apotheken bieten zum Beginn Corona-Impfungen an

10:46
08.02.2022
Mit den Apotheken gibt es nun eine weitere Anlaufstelle für Corona-Impfungen - zum Start machen aber nur wenige mit. Wer am Dienstag für eine Corona-Impfung in eine Apotheke wollte, wurde landesweit nur an rund 45 Orten fündig, wie aus Angaben der Landesapothekerkammer hervorging. Auf einer Webseite der Kammer können Interessierte nach Apotheken in ihrer Nähe suchen, die künftig Impfungen anbieten.

Aufgrund einer Änderung der Corona-Impfverordnung durch den Bund dürfen nun auch Apothekerinnen und Apotheker Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen. Zuvor mussten die Apotheker Schulungen absolvieren und sich so etwa auch für den Umgang mit möglichen Impfreaktionen rüsten.

Geimpft werden in den Apotheken alle am Markt zugelassenen Stoffe. Kinder werden aber erst ab dem Alter von zwölf Jahren in Apotheken geimpft.

(dpa)

Anspruch auf PCR-Test nach positivem Schnelltest bleibt doch

10:43
08.02.2022
Entgegen bisheriger Planungen soll es nun doch dabei bleiben, dass Bürger nach einem positiven Corona-Schnelltest auch einen Anspruch auf PCR-Nachtestung haben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag in Berlin von einer «Veränderung der Position». Seinen Angaben zufolge würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests auch ausreichen, wenn eine tägliche Zahl von bis zu 450 000 Corona-Neuinfektionen erreicht würde. «Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden.»

Man werde für jeden weiterhin einen PCR-Test als Bestätigung anbieten können. Mit den Inzidenzen, die man jetzt habe und noch erwarte, könne man das durchhalten, sagte Lauterbach. In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch auch Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation zunächst auszusetzen. Hintergrund für die Änderung waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten.

Es bleibt aber nach Lauterbachs Angaben dabei, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Andere Proben rücken damit nach hinten, so dass es mit den Ergebnissen möglicherweise länger dauern könnte. Die Änderung der Testverordnung ist dem Gesundheitsminister noch in dieser Woche geplant.

(dpa)

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