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Frau verweigert Maskenpflicht - Von Polizei aus Zug getragen

15:21
31.01.2022
Bundespolizisten haben eine Frau aus einem Zug getragen, weil sie keine Maske tragen und den Zug auch nicht freiwillig verlassen wollte. Die 63-Jährige habe in einem Fernzug zwischen Basel in der Schweiz und Freiburg auf Aufforderung eines Zugbegleiters hin keinen Mund-Nasen-Schutz anziehen wollen, teilte ein Sprecher der Bundespolizei am Montag mit. Da sie auch keinen Fahrschein vorzeigen und sich nicht ausweisen wollte, rief der Zugbegleiter die Polizei.

Auch gegenüber den Beamten beim Halt am Hauptbahnhof in Freiburg weigerte sich die Frau, sich auszuweisen und wollte die Bahn nicht verlassen. Die Polizisten trugen die 63-Jährige deshalb aus dem Zug, woraufhin sie von der Frau verbal beleidigt worden seien. Bei einer Durchsuchung der Handtasche der Frau fanden die Beamten neben einem Ausweis auch einen gültigen Fahrschein. Gegen die Frau wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt.

(dpa/lsw)

Marin will im Februar alle Corona-Beschränkungen in Finnland aufheben

15:21
31.01.2022
Die finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin will im Laufe des Februars alle Corona-Beschränkungen in ihrem Land aufheben. Das sagte die 36 Jahre alte Regierungschefin am Montag auf einer Veranstaltung in Helsinki, wie der Rundfunksender Yle und weitere finnische Medien berichteten. Über den genauen Zeitrahmen für die Abwicklung der Beschränkungen werde ihre Regierungskoalition am Mittwoch verhandeln.

Einige Maßnahmen werden schon am Dienstag in Finnland zurückgefahren: Dann dürfen Restaurants in dem nördlichen EU-Land unter anderem bis um 21.00 Uhr geöffnet bleiben und bis 20.00 Uhr Alkohol ausschenken. Auch die Grenzkontrollen zu anderen EU- und Schengenländern fallen weg - sie waren im Dezember eingeführt worden, um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus abzubremsen.

Ein Grund für die Lockerungen ist nach Regierungsangaben, dass sich die Corona-Impfstoffe als sehr wirksam dabei erwiesen haben, schwere Krankheitsverläufe zu verringern. Für Kneipen bleibt es dagegen vorerst bei einem Ausschankstopp um 17.00 Uhr und der Schließung um 18.00 Uhr.

(dpa)

Bundestagsexperten sehen Verfahren bei Genesenen-Regelung kritisch

15:20
31.01.2022
Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bewerten das neue Verfahren zur Festsetzung des Corona-Genesenenstatus kritisch. In einer «Ausarbeitung» im Auftrag des AfD-Abgeordneten René Springer verweisen sie auf mögliche rechtliche Probleme. Die «Bild»-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.

Analysiert wird in dem Papier unter anderem, ob das Thema Genesenennachweis überhaupt auf einfachem Weg per Verordnung geregelt werden darf, weil bei Corona-Maßnahmen, die an den Genesenen- oder Impfstatus gekoppelt sind, Grundrechte berührt werden. Verwiesen wird auf die sogenannte Wesentlichkeitslehre - ein Begriff aus dem Verfassungsrecht -, wonach in «grundlegenden Bereichen» ein förmliches Gesetz nötig sei.

«Die Regelung der Immunitätsnachweise mittels Rechtsverordnung ist hinsichtlich der Anforderungen der Wesentlichkeitslehre kritisch zu bewerten», heißt es in der Expertise vom 28. Januar. Kritisiert wird außerdem, dass durch die Neuregelung «wesentliche Aspekte» beim Thema Genesenennachweis dem Robert Koch-Institut (RKI) überlassen werden und dass als Informationsquelle für mögliche Änderungen des Genesenenstatus die Internetseite des RKI angegeben wird.

Mitte Januar hatten Bundestag und Bundesrat eine Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Mit ihr wurde ein neues Verfahren eingeführt: Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht - sie gelten dann unmittelbar. Auf Basis dieser Neuregelung war der Genesenenstatus überraschend auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test verkürzt worden. Kritisiert wird unter anderem, dass die erfolgte Änderung durch das RKI vorher nicht angekündigt wurde.

(dpa)

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