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Städtetag fordert Klarheit bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

08:18
29.01.2022
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, hat offene Fragen bei der beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen bemängelt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde nur Wirkung entfalten, «wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden klar erkennen können, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen und welche Ausnahmen es gibt», sagte der CDU-Politiker der «Rheinischen Post» (Samstag). Hier stocherten im Moment alle im Nebel. «Zudem müssen die Verfahren deutlich vereinfacht werden, damit die Gesundheitsämter sie überhaupt durchführen können.»

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.

Lewe kritisierte: «So, wie es ist, wird das Gesetz ins Leere laufen.» Denn die Gesundheitsämter bekämen nun «Abertausende Fälle wegen nicht nachgewiesener Impfungen gemeldet, denen sie einzeln nachgehen sollen». Dieses Verfahren sei sehr aufwändig, die ohnehin am Limit arbeitenden Gesundheitsämter würden zeitnah kaum Entscheidungen über Tätigkeitsverbote aussprechen können. «Wir schlagen stattdessen vor, die Pflicht zur Impfung im Gesetz konsequent mit einem Tätigkeits- und Betretungsverbot zu versehen», sagte Lewe.

Zudem gebe es viele offene Fragen: «Wir wissen zum Beispiel nicht, für wen genau die Impfpflicht gilt. Wir fordern Bund und Länder auf, umgehend Rechtsklarheit zu schaffen. Angesichts der knappen Zeit wird immer deutlicher, dass auch Übergangsfristen notwendig sein werden.»

(dpa)

Ärztepräsident: Verkürzung des Genesenenstatus sinnvoll

07:57
29.01.2022
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus aus medizinischer Sicht als sinnvoll bezeichnet. «Die bisherige wissenschaftliche Evidenz deutet darauf hin, dass sich Ungeimpfte nach einer durchgemachten Delta-Infektion schon deutlich früher als nach sechs Monaten mit der Omikron-Variante anstecken können», sagte Reinhardt der «Rheinischen Post» (Samstag). «Deshalb ist die Verkürzung des Genesenenstatus aus medizinischer Sicht sinnvoll». Der Präsident der Bundesärztekammer sprang damit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Seite, der die Verkürzung auf drei Monate verteidigt hatte.

Der Genesenenstatus war Mitte Januar auf Basis neuer Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) überraschend auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test verkürzt worden. Zuvor hatten sechs Monate gegolten. Die Entscheidung löste teils heftige Kritik aus. In anderen EU-Staaten gelten Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, für einen Zeitraum von sechs Monaten als genesen. Die Regel betrifft auch Menschen, die beispielsweise von einem EU-Land in ein anderes reisen wollen.

Die Vorsitzende der Ärzteorganisation Marburger Bund, Susanne Johna, rechnet mit einem Rückzieher in Deutschland: «Ich glaube nicht, dass sich die 90-Tage-Regelung in Deutschland dauerhaft halten lässt», sagte sie der «Rheinischen Post». «Die Mitgliedstaaten der EU haben ja erst vor wenigen Tagen die Gültigkeit des Genesenenstatus auf sechs Monate festgelegt.»

Zwar sei es prinzipiell richtig, dass die Anzahl der Antikörper bei den meisten Menschen etwa 90 Tage nach einer Infektion absinke. «Das ist aber natürlich kein fester Stichtag und patientenindividuell sehr unterschiedlich», sagte Johna. Insofern sei die europaweite Regelung durchaus vertretbar. «Das sollte durch Alleingänge nicht in Zweifel gezogen werden.»

Ärztekammer-Präsident Reinhardt unterstützte es dagegen, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Verkürzung des Genesenenstatus einsetzen will. «Das trägt letztlich auch zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Deutschland bei.» Er argumentierte zudem, in Deutschland stehe ausreichend Impfstoff in den Impfzentren und Praxen zur Verfügung. «Die Verkürzung des Genesenenstatus wird also nicht dazu führen, dass andere Impfwillige nicht zum Zuge kommen».

(dpa)

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