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20220104162432

Expertenrat-Mitglied für mehr bundeseinheitliche Corona-Regeln

16:23
04.01.2022
Der Kommunal-Vertreter im Corona-Expertenrat der Bundesregierung, Stefan Sternberg, hat sich angesichts einer wachsenden Zahl von Infektionen mit der Omikron-Variante für bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung der Pandemie ausgesprochen. Als Beispiel nannte er Zugangsbeschränkungen für Gaststätten.

«Wir sehen es bei uns im Kreis, dass wir einen regelrechten Gastronomierun haben auf andere Bundesländer, in denen man - anders als bei uns in Mecklenburg-Vorpommern - keinen zusätzlichen negativen Corona-Test braucht», erklärte der SPD-Politiker, der Landrat im Kreis Ludwigslust-Parchim ist. «Ich denken, dass das auch Thema bei der Konferenz der Ministerpräsidenten am Freitag sein wird», sagte Sternberg am Dienstag nach einer Sitzung des Expertenrats. Bei den Beratungen in dem Gremium sei es auch um mögliche Änderungen bei den Quarantänezeiten gegangen. Details nannte Sternberg nicht.

Wichtig sei, dass belastbare Daten zur Verbreitung der neuen Virusvariante vorliegen. «Welche Wirkungen die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten hatten, werden wir erst nach dem Wochenende sehen», sagte Sternberg. Eine erste Bestandsaufnahme habe aber gezeigt, dass Deutschland bei der Ausbreitung der Omikron-Variante um zwei Wochen hinter den meisten anderen Ländern liege. Doch müsse man abwarten, bis wieder mehr Testergebnisse vorliegen und ein genaueres Bild der Infektionslage liefern. «Wir werden im Laufe der nächsten Woche sehen, wohin der Zug fährt und ob es nicht doch wieder notwendig wird, mit weiteren Maßnahmen reinzugehen, oder ob eine Vereinheitlichung ausreicht.»

Mecklenburg-Vorpommern hatte als eines der ersten Bundesländer für Gaststättenbesuche die 2G-plus-Regelung eingeführt. Danach dürfen nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Negativtest Restaurants besuchen. In Schleswig-Holstein und Brandenburg etwa werden zusätzliche Tests nicht verlangt.

(dpa)

Gefängnisleiter wollen Impfpflicht für Insassen und Personal

15:23
04.01.2022
Aus Infektionsschutzgründen und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Strafjustiz haben Gefängnisleiter eine Impfpflicht für die Insassen und Bediensteten im Justizvollzug gefordert. Angesichts der oftmals «fehlenden Einsicht inhaftierter Menschen in die Notwendigkeit der Einhaltung von Hygiene- und Schutzregeln, aber auch aufgrund der unterdurchschnittlichen Impfquoten unter den Inhaftierten, bieten Gefängnisse gute Voraussetzungen für die Verbreitung von Infektionskrankheiten», warnte die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug (BVAJ) am Dienstag.

Auch bei den im Justizvollzug arbeitenden Menschen sowie bei Bediensteten von Externen mit Zugang zu den Gefängnissen blieben die Impfquoten «vielerorts hinter dem Erforderlichen zurück».

Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Covid-19-Impfschutz oder eine Genesung vorlegen - oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Diese im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht müsse möglichst schnell auf Justizvollzugsanstalten ausgeweitet werden, forderte die Bundesvereinigung nach Beratungen ihres Vorstandes.

Sie wies darauf hin, dass eine Häufung von Infektionen sowohl unter Inhaftierten als auch unter den Bediensteten geeignet wäre, «die Sicherheit und Ordnung empfindlich zu stören». Fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Infektionen drohten zudem, die Justizvollzugsanstalten zu «destabilisieren», gab die BVAJ zu bedenken. Sie warnte: «In der Untersuchungshaft könnten sich größere Infektionsgeschehnisse auch auf die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz auswirken».

(dpa)

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