Letztes Update:
20220126130348

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg aufgehoben

13:02
26.01.2022
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Baden-Württemberg werden von Freitag an aufgehoben. Da dann in dem Land wieder die sogenannte normale Alarmstufe gelte, fielen die Sperren zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens weg, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Stuttgart. Zuerst hatte die «Schwäbische Zeitung» darüber berichtet.

Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, durften bisher in der Alarmstufe II nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen. Die Ausgangsbeschränkung galt in Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mindestens 500. Dieser Grenzwert ist in allen 44 Kreisen im Land überschritten.

Mit der neuen Corona-Verordnung soll auch die Regel in der Alarmstufe II angepasst werden. Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1500 überschritten wird, sagte der Sprecher der dpa. Hintergrund ist, dass wegen der Omikron-Virusvariante die Inzidenzen zuletzt stark gestiegen sind. Die Verläufe bei einer Krankheit sind aber deutlich milder.

(dpa)

Impfpflicht - Ankündigung von Landkreis sorgt für Kritik aus Berlin

12:05
26.01.2022
Die für Teile Vorpommerns zuständige Bundestagsabgeordnete Anna Kassautzki hat Äußerungen seitens des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur bevorstehenden berufsbezogenen Corona-Impfpflicht kritisiert. «Die Ankündigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich nicht durchsetzen zu wollen, ist ein Bruch unserer demokratischen Ordnung», teilte die SPD-Politikerin am Mittwoch mit.

Landkreissprecher Achim Froitzheim hatte am Dienstag erklärt, der Landkreis werde die entsprechende Impfpflicht nicht durchsetzen können. Er verwies auf die coronabedingte Belastung des Gesundheitsamtes und Teilen der Verwaltung. «Die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen.» Am Mittwoch wehrte sich Froitzheim gegen den Eindruck, der Landkreis wolle sich nicht an Gesetze halten. Er sei an diese gebunden. Er habe vielmehr darauf aufmerksam machen wollen, dass die Kapazitäten fehlten.

Kassautzki betonte: «Unser Grundgesetz und die Landesverfassung MV sieht eine klare Aufgabenerfüllungspflicht des Landkreises, die Kontrolle der beschlossenen Impfpflicht durchzusetzen.» Sie übte scharfe Kritik an Landrat Michael Sack (CDU). Dieser sei «offensichtlich mit der Führung des Landkreises in der Pandemie überfordert».

Unterdessen erklärten auch die Gesundheitsämter der übrigen Kreise im Nordosten, sie sähen sich nicht in der Lage, die Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Behinderteneinrichtungen und Pflege zu kontrollieren. Das teilte der Landkreistag in einem Schreiben an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit, wie der Geschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Matthias Köpp, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuerst hatte der Sender Ostseewelle berichtet.

Mitte Dezember war die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht beschlossen worden: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder von Corona genesen sind. 

(dpa)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden