Letztes Update:
20220126115501

BGH vor vielen Fragen zu Betriebsschließungsversicherung in Lockdown

10:47
26.01.2022
Im Streit über Ansprüche eines Gastwirtes aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Lockdowns muss der Bundesgerichtshof (BGH) viele Fragen klären. Unter anderem gehe es darum, ob eine Krankheit namentlich in den Bedingungen der Versicherung genannt werden müsse oder dortige Aufzählungen nur als Beispiele erachtet würden, sagte die Vorsitzende Richterin des vierten Zivilsenats, Barbara Mayen, am Mittwoch in Karlsruhe. Zu prüfen sei zudem unter anderem, wie durchschnittliche Versicherungsnehmer einen solchen Vertrag verstehen und ob eine Infektionsgefahr vom betroffenen Betrieb selbst ausgehen muss.

Es ist das erste Mal, dass sich der BGH mit der Thematik befasst. Es gibt viele vergleichbare Fälle. Der Kläger aus Lübeck war vor Gerichten unter anderem deshalb gescheitert, weil das Coronavirus nicht ausdrücklich von der Versicherung erfasst werde. Zudem greife diese nur, wenn es sich bei der Schließung um eine Maßnahme zur Bekämpfung einer Infektionsgefahr handle, die aus dem konkreten Betrieb stamme. Das gelte also nicht für pauschale Anordnungen.

Der Senat wollte nach der Verhandlung beraten und voraussichtlich am Nachmittag eine Entscheidung verkünden. Abwägen will er dabei nach Mayens Ausführungen das Interesse der Versicherungsnehmer an einem möglichst umfassenden Versicherungsschutz und das Interesse der Versicherer, die keine unkalkulierbaren Risiken versichern wollen. «Sie sehen, es ist eine Vielzahl von Fragen, die zu klären sein wird», sagte Mayen.

Es gibt Zehntausende solcher Verträge, die nicht alle gleich gestaltet sind. Je nach Wortlaut war also klar, ob Versicherungen für Einnahmeausfälle oder Lohnzahlungen während der Lockdowns aufkommen. Manche Parteien einigten sich außergerichtlich. Allein beim BGH sind aber noch rund 160 vergleichbare Verfahren anhängig.

(dpa)

In Österreich endet Lockdown für Ungeimpfte

10:46
26.01.2022
Nach mehr als zwei Monaten endet in Österreich am kommenden Montag formal der Lockdown für Ungeimpfte. Das kündigte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch an. Ein von der Regierung eingerichtetes Experten-Gremium erachte diese Maßnahme als nicht mehr sinnvoll.

Trotz der hohen Infektionszahlen in der aktuellen Corona-Welle drohe keine Überlastung der Intensivkapazitäten in den Kliniken, hieß es. Zugleich bleibe aber die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens erhalten, die Ungeimpften zum Beispiel das Einkaufen nur in Geschäften des täglichen Bedarfs erlaubt. Dafür können Menschen ohne Impfung gegen Corona ab Montag ihr Zuhause auch ohne triftigen Grund verlassen.

Unterdessen ist die Zahl der Neuinfektionen binnen 24 Stunden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auf einen Rekordwert von mehr als 30 000 Fällen gestiegen. Das entspräche unter Berücksichtigung der Zahl der Einwohner 270 000 Fällen in Deutschland. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Österreich bei über 2000 Fällen pro 100 000 Einwohnern.

Die Experten erwarteten in den nächsten beiden Wochen bis zu 40 000 Fälle, sagte Nehammer. Sobald der Höhepunkt der fünfte Corona-Welle erreicht sei, werde über eine Rücknahme der einschränkenden Maßnahmen entschieden. Besonders umstritten ist die Sperrstunde in der Gastronomie ab 22.00 Uhr.

(dpa)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden