Letztes Update:
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Lockerung bei Großveranstaltungen - Fasnachts-Umzüge verboten

10:01
26.01.2022
Baden-Württemberg lockert seine Corona-Regeln für Großveranstaltungen. Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3000 Zuschauern.

Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3000 Besucher zugelassen - unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. «Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen», sagte Kretschmann. 

(dpa)

Bericht: Waldorfschule entlässt zwei Lehrer wegen Aussagen zu Corona

08:46
26.01.2022
Angeblich wegen Aussagen zu Corona im Unterricht sind einem Medienbericht zufolge zwei Lehrer der Waldorfschule Schopfheim fristlos entlassen worden. Geschäftsführerin Verena Egin-Erdem bestätigte am Mittwoch nur die Entlassung, äußerte sich aber unter Hinweis auf noch schwebende Verfahren nicht zu den Gründen. Zuvor hatte die «Badische Zeitung» berichtet und sich auf Briefe der Schulleitung an die Eltern der Waldorfschüler berufen.

Die Schule im Kreis Lörrach war Ende vergangenen Jahres wegen einer hohen Zahl von ungültigen Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht aufgefallen. Laut Regierungspräsidium Freiburg hatten 19 von 21 Attesten, mit denen Schopfheimer Waldorfschüler von der Maskenpflicht befreit worden waren, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Mittlerweile würden wieder neun Atteste vorliegen.

Zuvor hatte bereits die Waldorfschule Rastatt wegen einer auffälligen Häufung von Attesten zur Maskenbefreiung Aufmerksamkeit erregt. Der SPD-Landtagsabgeordnete Jonas Weber hatte sich deshalb vor Weihnachten an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) gewandt. In ihrer Antwort vom 18. Januar heißt es, das Regierungspräsidium Karlsruhe habe der Waldorfschule Rastatt konkrete Überprüfungskriterien an die Hand gegeben und darauf hingewiesen, «dass Atteste im Zweifel nicht arglos zu akzeptieren sind». Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen habe dem Ministerium zugesagt, Mitglieder erneut für das Thema zu sensibilisieren.

In die Schlagzeilen geraten war Ende Oktober auch die Freie Waldorfschule in Freiburgs Stadtteil St. Georgen. Nach Zirkusaufführungen war es dort zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Nach Informationen der «Badischen Zeitung» trugen Schüler auf der Bühne und einige Zuschauer keine Maske. Der Schule zufolge hatten einige Zuschauer ein gesundheitliches Attest.

(dpa/lsw)

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