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Sechs positive Tests: Corona-Ausbruch beim 1. FC Heidenheim

11:51
20.01.2022
Fünf Spieler und ein Physiotherapeut des 1. FC Heidenheim sind positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das gab der schwäbische Fußball-Zweitligist am Donnerstag bekannt. «Wenn nicht mehr Fälle dazukommen, ist das Spiel nicht in Gefahr», sagte Vorstandschef Holger Sanwald mit Blick auf die bevorstehende Partie beim FC Hansa Rostock am Samstag (13.30 Uhr/Sky).

Bereits am Mittwoch seien Offensivmann Robert Leipertz, Verteidiger Marnon Busch, die Ersatztorhüter Paul Tschernuth und Vitus Eicher sowie Physiotherapeut Johannes Gessler positiv getestet worden, so die Heidenheimer. Am Donnerstag sei dann auch noch der Test von Stürmer Maurice Malone positiv ausgefallen. «Den genannten Personen geht es soweit gut», sagte Sanwald. «Sie haben, wenn überhaupt, nur leichte Symptome.» Die Impf- und Genesenenquote innerhalb der Mannschaft liege bei 100, die Booster-Quote bei etwa 90 Prozent.

Das Training am Mittwochnachmittag war vorsichtshalber abgesagt worden, für den Donnerstag allerdings wieder eine Einheit angesetzt. Der Kader für die Partie in Rostock soll mit Spielern aus der U19, darunter Torhüter Frank Feller, aufgefüllt werden.

(dpa)

Beschäftigte ohne Booster können Entschädigungsanspruch verlieren

11:51
20.01.2022
Arbeitnehmer und Selbständige können ihren Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfung haben und in Quarantäne müssen. Das geht aus einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor, die der Bundestag im Internet veröffentlicht hat und über die die «Bild»-Zeitung zuerst berichtet hat.

Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz Personen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und denen deshalb eine Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit verboten ist, einen Entschädigungsanspruch in Geld. Die Bundestagsdienste weisen darauf hin, dass die Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können. Dabei könne auch das Fehlen einer Auffrisch- oder Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung für den Verdienstausfall führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Covid-19-Auffrischimpfung, wie die Parlamentsexpertinnen und -experten erläutern. Allerdings kommt es laut ihrer «Kurzinformation» noch auf die Länder an: Erst sofern die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der Impfkommission eine öffentliche Empfehlung zur Auffrischimpfung aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Eine Übersicht über die Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden oder der Zahl möglicher Betroffener enthält die zweiseitige Expertise nicht.

(dpa)

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