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Impfnachweis wird angepasst - Zweitimpfung bei Johnson&Johnson nötig

18:20
18.01.2022
Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch geänderte Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson umgesetzt werden.

Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig. Eine entsprechende Vorgabe gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher.

Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson&Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.

Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig - die Regeln in Deutschland weichen somit künftig hiervon ab.

Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Johnson&Johnson-Erstimpfung sowie einer Zweitimpfung sinnvoll, auch hier idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen Bundesländern Johnson&-Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als «geboostert», wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

(dpa)

Holetschek: Frist für einrichtungsbezogene Impfpflicht überdenken

18:19
18.01.2022
 Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Frist zur Einführung einer Impfpflicht für Mitarbeiter von Klinken, Altenheimen oder Arztpraxen «gegebenenfalls noch einmal kritisch zu überdenken». Der Bund müsse zunächst noch offene Fragen klären, sagte Holetschek der «Mediengruppe Münchner Merkur tz» (Mittwoch). «Wer fällt unter diese Impfpflicht konkret? Wie kann die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung in den Einrichtungen im Einzelfall aufrechterhalten werden? Was geht vor: Impfpflicht oder Versorgung?»

Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen laut Bundesgesetz einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest ihrer Nicht-Impfbarkeit vorlegen. Bundestag und Bundesrat hatten dies Mitte Dezember beschlossen. Holetschek möchte jedoch zuerst die allgemeine Impfpflicht zügig vorangetrieben sehen. «Erst dann können meiner Meinung nach die Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sinnvoll vollzogen werden», sagte Holetschek der Mediengruppe. Keinesfalls dürfe der Eindruck entstehen, dass bestimmte Berufsgruppen einseitig mit Nachteilen belastet würden.

Außerdem gebe es noch einen weiteren Grund, die Frist zu überprüfen: Ende Februar werde der Impfstoff des Herstellers Novavax geliefert. «Auch dieser Proteinimpfstoff – er basiert auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Impfstoffe – kann nochmal eine positive Rolle dabei spielen, manche Menschen von einer Impfung zu überzeugen», erläuterte Holetschek der Mediengruppe. In Bayern soll das Vakzin deshalb bevorzugt für Impfungen von Beschäftigten in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stehen.

(dpa)

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