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Krankschreibung am Telefon bei andauernder Pandemie vor Verlängerung

14:49
18.01.2022
Die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei leichten Atemwegsinfektionen soll bei fortdauernder Corona-Pandemie verlängert werden. Das gelte auch für weitere Sonderregelungen, durch die Kontakte reduziert und Praxen entlastet würden, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, am Dienstag in Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen. Zugleich warnte Hecken vor frühzeitiger Entwarnung in der Corona-Lage.

Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

Hecken sagte, der Bundesausschuss werde im Rahmen seiner Zuständigkeiten die wichtigsten der derzeit bis zum 31. März 2022 laufenden Corona-Sonderregelungen bei Fortdauer der Pandemie «selbstverständlich auch unabhängig von dem Beschluss der Gesundheitsminister» verlängern. «Denn die aktuelle Situation lässt keine Experimente zu», so Hecken. Der Ausschuss habe die mit Beginn der Pandemie 2020 eingeführte Regelung schon wiederholt verlängert. Hecken nannte zudem die während der Pandemie geschaffene Möglichkeit der Videobehandlung im Bereich der Heilmittelversorgung und die Sonderregelungen beim Entlassmanagement. Krankenhausärztinnen und -ärzte können demnach eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage nach Entlassung bescheinigen.

Hecken warnte vor Leichtfertigkeit in der aktuellen Pandemiephase. «Die unglaublich hohe Anzahl von Neuinfektionen durch die Omikron-Virusvariante ist herausfordernd für unser Gesundheitssystem», sagte er. «Wir müssen Arztpraxen und Krankenhäuser nach wie vor entlasten und vermeidbare direkte Kontakte verringern.» Konsequentes Handeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens habe weiter «oberste Priorität».

(dpa)

Pflegeheime und Diakonie kritisieren Impfpflicht im Gesundheitswesen

14:48
18.01.2022
Nach den Krankenhäusern und Patientenschützern haben auch die baden-württembergischen Pflegeheime die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen scharf kritisiert. «Das entpuppt sich als ein großes, bürokratisches Ärgernis», sagte Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Die Rechtslage sei unsicher, weil die Vorgaben nicht deutlich und mutig genug formuliert seien. Ein weiteres Mal lasse der Gesetzgeber die Pflegeunternehmen mit der Verantwortung allein, bemängelte er. Die Heimstiftung brauche Klarheit und Rückendeckung, um die Impfpflicht arbeitsrechtlich durchzusetzen.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Dies lasse sich allerdings nur mit vielen rechtlichen Risiken durchsetzen, warnte Schneider. Der Stiftungschef sieht zudem das Risiko von Lücken oder «krisenhaften Situationen» durch Ausfälle in der Belegschaft der Stiftung, über die 13 220 Menschen in landesweit 165 Einrichtungen betreut werden.

Nach Angaben der Heimstiftung sind von den fast 10 000 Mitarbeitenden rund 90 Prozent geimpft oder genesen. «Wir rechnen aber mit einem harten Kern von zwei bis drei Prozent, die sich bis zum 15. März nicht mehr für eine Impfung entscheiden werden», sagte Schneider. Es werde «schwierige und emotionale Gespräche» geben. Zudem sei die Impfpflicht nur befristet. Das lasse Raum für das Argument, eine Kündigung sei unverhältnismäßig.

Die Diakonie Württemberg sieht ebenfalls noch viele offene Fragen. «Wir fordern eine konkretere Vorgabe zur Umsetzung vom Gesetzgeber», sagte Oberkirchenrätin Annette Noller vom Diakonischen Werk Württemberg. Es sei beispielsweise unklar, was zu tun sei, wenn die Versorgung nicht mehr mit immunisiertem Personal aufrecht erhalten werden oder der von der öffentlichen Hand erteilte Versorgungsauftrag nicht mehr wahrgenommen werden könne. Unklar sei auch die Erstattung von Mindereinnahmen. «Wenn Personal ausfällt, können weniger Bewohnerinnen oder Klienten versorgt werden, wofür die Einrichtungen auf Ausgleichszahlungen angewiesen sind», teilte die Diakonie mit. Auch Personal- und Investitionskosten liefen bei Nichtbelegung von Plätzen weiter.

(dpa/lsw)

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