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Handball-Experte Hanning kritisiert nicht geimpften Knorr

04:01
12.01.2022
Bob Hanning hat den nicht gegen Corona geimpften und daher bei der Europameisterschaft fehlenden Handball-Nationalspieler Juri Knorr kritisiert und ihm zugleich die EM-Tauglichkeit abgesprochen.

«Wir im Sport sind so privilegiert, dass wir auch Vorbilder sein sollten, von daher fällt es mir schwer, seine Entscheidung zu akzeptieren», sagte der Geschäftsführer des Bundesligisten Füchse Berlin und langjährige Vizepräsident des Deutschen Handballbundes dem RedaktionsNetzwerk Deutschland in einem Interview.

«Da ich bei ihm die näheren und tiefgründigen Beweggründe jedoch nicht weiß, kann ich dazu nichts weiteres sagen. Ich sage aber eine Sache ganz klar: Mit der gezeigten Leistung in dieser Saison gehört er auch nicht in die Nationalmannschaft», sagte Hanning über den Rückraumspieler des Bundesligisten Rhein-Neckar Löwen.

Bei den bevorstehenden Titelkämpfen in Ungarn und der Slowakei werde derjenige Europameister, «der die wenigsten Corona-Fälle hat», meinte der Handball-Funktionär.

«Die vielen Absagen und Rücktritte im internationalen Handball geben der Sportart die Möglichkeit, neue Stars zu gebären. Ich bin sehr gespannt, wir werden sicherlich einige positive Überraschungen haben», sagte Hanning und betonte mit Blick auf das neuformierte deutsche EM-Team mit neun Debütanten: «Das erinnert mich an unseren EM-Titel 2016, wo keiner mit uns gerechnet hat und wo wir aber Schritt für Schritt weitergekommen sind.»

(dpa)

Bundesgerichtshof entscheidet zu Mietzahlungen im Lockdown

03:56
12.01.2022
Der Bundesgerichtshof will sich am Mittwoch (9.00 Uhr) zu der Frage äußern, ob Geschäftsinhaber im Corona-Lockdown weiter die volle Miete zahlen mussten.

Bei der Verhandlung im Dezember hatte sich abgezeichnet, dass Einzelhändler voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen können. Möglicherweise müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden (Az. XII ZR 8/21).

Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe waren der Ansicht, dass zum Beispiel mitberücksichtigt werden muss, ob der Geschäftsinhaber staatliche Hilfen oder Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bekommen hat.

Grundlage ist ein Musterfall aus Sachsen. Es geht um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die vom 19. März bis zum 19. April 2020 schließen musste und für die der Vermieter die volle Miete von rund 7850 Euro will. Das Oberlandesgericht Dresden hatte jedoch entschieden, dass Kik nur etwa die Hälfte zahlen muss. Es gehe um «weitgehende staatliche Eingriffe in das soziale und wirtschaftliche Leben aufgrund einer Pandemie». Das Risiko einer solchen Systemkrise könne nicht einer Vertragspartei allein zugewiesen werden.

Kik steht nicht alleine da. Mit den behördlich angeordneten Schließungen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie waren vielen Geschäften von einem Tag auf den anderen die Einnahmen weggebrochen. Feste Kosten wie die Miete fielen hingegen weiter an. Manche Vermieter zeigten Entgegenkommen, andere nicht.

Im Dezember 2020 hatte der Gesetzgeber klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder ihr Geschäft nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen.

Dabei wird davon ausgegangen, dass Mieter und Vermieter einen Vertrag wohl nicht geschlossen hätten, wenn schon klar gewesen wäre, was die Zukunft bringt. Damit haben Geschäftsinhaber aber nicht automatisch Anspruch darauf, dass ihnen ein Teil der Miete erlassen wird. Der Vermieter kann auch nur einen Aufschub gewähren. Die Gerichte haben keine einheitliche Linie.

(dpa)

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