Letztes Update:
20220103115434

Umfrage: Corona-Regeln dämpfen Konsumstimmung weiter

11:53
03.01.2022
Wegen der weiter angespannten Corona-Lage verschlechtert sich laut einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) auch die Konsumstimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Zwar sei der Konsum nach Weihnachten traditionell schwächer, sagte ein HDE-Sprecher am Montag. Aber die 2G-Regeln für den stationären Einzelhandel, nach denen nur Geimpfte und Genesene Zugang zu vielen Geschäften haben, führten im Vergleich zum Vormonat zu einer besonders niedrigen Kaufbereitschaft für die kommenden drei Monate. Demnach ist die Verbraucherstimmung mit den schlechten Werten aus dem Januar 2021 zu vergleichen, als große Teile des Einzelhandels pandemiebedingt geschlossen waren.

Dafür machen sich die Menschen laut HDE-Umfrage derzeit weniger Sorgen um ihren Arbeitsplatz sowie um ihr Einkommen. Trotzdem erwartet der Handelsverband eigenen Aussagen zufolge keine größeren Wachstumsimpulse im ersten Quartal des neuen Jahres.

(dpa)

Gerichtshof bestätigt Rückruf mangelhafter FFP2-Masken

11:51
03.01.2022
Wegen Zweifeln an der Schutzwirkung von FFP2-Masken durfte das Regierungspräsidium Tübingen im Juli einen Rückruf der Produkte anordnen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies nach Angaben vom Montag eine Beschwerde der Herstellerin zurück. Der Beschluss vom 22. Dezember sei unanfechtbar (Az.: 10 S 2375/21).

Es geht um rund 20 Millionen Masken, die nicht ausreichend davor schützten, dass Partikel von außen eindringen und in die Atemwege gelangen können. Die Richter verwiesen auf den Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle, den sogar eine von der Antragstellerin veranlasste weitere Prüfung bestätigt habe. Auch andere mögliche Lösungen ließ der VGH nicht gelten: «Die angeregte Befestigung der eigentlich mit Ohrschlaufen versehenen Masken mit einem Clip hinter dem Kopf sei vom Antragsgegner aus nachvollziehbaren Gründen für nicht in gleicher Weise wie ein Rückruf geeignet angesehen worden.»

Zwar hatte die Firma ihre Kunden über den damals sofort zu vollziehenden Rückruf informiert und auf ihrer Internetseite für eine bestimmte Zeit einen Hinweis gesetzt, wie der VGH mitteilte. Dennoch dürfte der für einige Verbraucher und Verbraucherinnen zu spät gekommen sein: Einige der beanstandeten Masken seien verbraucht.

(dpa)

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