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Ministerin Spiegel fordert besonderen Schutz Hochbetagter

09:28
01.01.2022
Nach der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderungen hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) auch einen besonderen rechtlichen Schutz für Hochbetagte gefordert. «Der Staat und wir alle als Gesellschaft haben die Pflicht, die Schwächsten unter uns besonders zu schützen», sagte Spiegel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zwar hoffe sie, dass Triage-Situationen in Deutschland nicht eintreten. «Trotzdem müssen wir vorsorgen.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag seine Entscheidung veröffentlicht. Die Richter in Karlsruhe forderten den Bundestag auf, «unverzüglich» Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen. Bisher gibt es dazu keinen gesetzlichen Rahmen, sondern lediglich Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte. Wegen der Corona-Pandemie mit zum Teil ausgelasteten Intensivstationen ist das Thema in den Fokus gerückt.

Das Wort Triage beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

(dpa)

Italien, Malta und Kanada nun Corona-Hochrisikogebiete

08:38
01.01.2022
Die beliebten Urlaubsländer Italien und Malta gelten wegen ihrer hohen Corona-Infektionszahlen seit Samstag als Hochrisikogebiete. Auch Kanada und San Marino im Nordosten Italiens sind von der Bundesregierung nun so eingestuft. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Die Insel Mauritius im Indischen Ozean ist dagegen nun von der Risikoliste gestrichen.

Mit der Einstufung verbunden ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage.

Noch strikter als für die Hochrisikogebiete sind die Einreisebeschränkungen für die sogenannten Virusvariantengebiete, zu denen derzeit Großbritannien, Südafrika, Namibia und sechs weitere afrikanische Staaten zählen. Sie wurden wegen der starken Verbreitung der Omikron-Variante so eingestuft. Am kommenden Dienstag sollen sie aber wieder zum Hochrisikogebiet zurückgestuft werden, weil die Omikron-Variante inzwischen in ganz Europa sehr stark verbreitet ist. Damit werden auch die drastischen Einreisebeschränkungen entschärft. Das RKI weist aber darauf hin, dass kurzfristige Änderungen möglich sind.

Fluggesellschaften dürfen aus Virusvariantengebieten im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen nach Deutschland befördern. Die Regel gilt auch für den Bahn- oder Schiffsverkehr. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht - auch für Geimpfte und Genesene. Sie kann nicht durch negative Tests verkürzt werden. Neben Großbritannien, Südafrika und Namibia sind derzeit noch Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik und Simbabwe Virusvariantengebiete.

(dpa)

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