"Wir haben Informationen, dass auch Demonstranten aus dem Ausland dabei waren. Woher diese Teilnehmer kamen, können wir noch nicht sagen. Die Analysen laufen."
Verstöße, die während der Demonstration festgestellt wurden, können nach dem Code pénal sowie der Covid-Gesetzgebung bestraft werden, so Thierry Fehr. Er erwähnte auch den Straftatbestand der Belästigung.
Jörg Tschürtz