Letztes Update:
20211203154316

Regierung: Inzidenz von bis zu 2800 in Sachsen nicht ausgeschlossen

15:41
03.12.2021
In Sachsen wird nicht ausgeschlossen, dass der aktuell schon extrem hohe Corona-Inzidenzwert sich bis zum Jahresende noch verdoppelt. «Bei sich fortsetzender Dynamik kann angenommen werden, dass die Inzidenz bis Ende Dezember bis zirka 2800 ansteigen wird, bis sie dann bis Ende Januar auf das jetzige Niveau wieder abfallen wird», heißt es im Antrag der Regierung für die Sondersitzung des Landtages am Montag. Das Parlament soll dann über die Feststellung der epidemischen Lage im Freistaat entscheiden. Damit soll Rechtssicherheit für eine Fortsetzung der Schutzmaßnahmen und ihre mögliche Erweiterung geschaffen werden.

Am Freitag hatte das Robert Koch-Institut für Sachsen eine Wocheninzidenz von 1224,7 ermittelt. Das ist der mit Abstand höchste Wert in Deutschland. Er gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche an.

In der Begründung ihres Antrages macht die sächsische Regierung auf die dramatische Lage aufmerksam: «In Sachsen ereignen sich 15 Prozent aller Neuinfektionen in der Bundesrepublik, obwohl auf Sachsen nur fünf Prozent der Gesamtbevölkerung entfallen.» Inwieweit sich derzeitige Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G-Regelungen auf das Infektionsgeschehen auswirken, werde sich erst in den nächsten zwei Wochen zeigen. Die Impfquote sei weiterhin viel zu niedrig, um in der aktuellen Situation «einen relevanten Einfluss auf eine absehbare Eindämmung des Infektionsgeschehens zu leisten».

Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz am Rande der Landtagssitzung vor. Insbesondere in den sozialen Netzwerken werde zu dem Protest aufgerufen, teilte die Polizei am Freitag mit. Auch Extremisten würden mobilisieren.

(dpa)

Keine Testpflicht nach Auffrischungsimpfung in Rheinland-Pfalz

15:40
03.12.2021
Auch in Rheinland-Pfalz entfällt die Testpflicht für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. «Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind», teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag mit. Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm. «Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr.» Die 2G-plus-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zugang haben. Die neue Corona-Verordnung des Landes sollte am Freitagabend veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten.

Zuvor hatte bereits Niedersachsen die Testpflicht nach einer Booster-Impfung gekippt. Wer dort eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, braucht ab Samstag trotz 2G-plus-Regel keinen aktuellen Corona-Test mehr vorlegen.

(dpa)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden