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2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern

17:00
29.12.2021
Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der «Deckung des täglichen Bedarfs» und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte «zur Deckung des täglichen Bedarfs». Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt. Nach dem Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, «weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne».

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte deshalb den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regel als unzulässig ab: Bekleidungsgeschäfte fielen ohnehin nicht unter die Beschränkung.

Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, dass auch Spielzeugläden davon ausgenommen seien. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext noch der Begründung zu entnehmen. Neben Lebensmittelgeschäften und Apotheken nennt die Verordnung unter anderem Buch- und Blumenläden, Gartenmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe.

Der Handelsverband Bayern reagierte erfreut, hätte sich aber früher Klarheit gewünscht. Im wichtigen Weihnachtsgeschäft sei der Umsatz der bayerischen Bekleidungsgeschäfte im Vergleich zu 2019 um 30 bis 40 Prozent eingebrochen, «weil Ungeimpfte nicht rein durften und andere abgeschreckt wurden von den langen Schlangen» vor den 2G-Kontrollen, sagte Sprecher Bernd Ohlmann.

(dpa)

Durchsagen der Polizei bei «Corona-Spaziergang» sorgen für Wirbel

17:00
29.12.2021
Eine Lautsprecherdurchsage der Polizei bei einem sogenannten Spaziergang gegen Corona-Maßnahmen in Koblenz hat für Wirbel gesorgt. Am Ende der Demonstration am Montagabend mit rund 1200 Teilnehmern hieß es in der Durchsage laut einem Video, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt: «Wir, die Polizei, bedanken uns für den kooperativen und friedlichen Ihrerseits gezeigten Protest und die Teilnahme an diesem Spaziergang. Wir wünschen Ihnen einen schönen Weg nach Hause.» Ein Polizeisprecher bestätigte der dpa am Mittwoch diese Aussagen per Lautsprecherwagen.

Der Grünen-Fraktionsvize im rheinland-pfälzischen Landtag, Carl-Bernhard von Heusinger mit Wahlkreis in Koblenz, sagte dem SWR: «Gerade vor dem Hintergrund, dass es sich hier um eine unangemeldete Versammlung handelte, musste sich die Polizei zumindest neutral verhalten. Das ist hier offensichtlich nicht passiert.» Der Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes seiner Partei, erklärte in einer Mitteilung mit Blick auf die Kundgebung: «Die AfD zeigt Verständnis für alle friedlichen Spaziergänger.» Auch im Internet gab es viele Kommentare.

Die Polizei Koblenz teilte daraufhin auf Twitter mit: «Die Kritik an unseren Lautsprecherdurchsagen am 27.12. in #Koblenz, die viele Menschen irritiert haben, nehmen wir sehr ernst. Wir bemühen uns, künftig eine unmissverständliche Sprache zu wählen. Klar ist: Die Polizei hält sich an das Gebot der Neutralität.»

In einem zweiten Video vom Montagabend in Koblenz, das der dpa ebenfalls vorliegt, heißt es in einer anderen polizeilichen Durchsage, ein Polizeifahrzeug werde «Ihre Versammlung sehr gerne anführen, um Ihnen einen Weg durch die Stadt zu bahnen. Wir warten nur auf Ihre Kollegen, Kameraden und Versammlungsteilnehmer, die in die falsche Richtung gelaufen sind.»

Ein Polizeisprecher teilte der dpa mit, laut Rechtsprechung rechtfertige das Fehlen einer Anmeldung für eine Demo nicht deren Auflösung, wenn sie friedlich verlaufe. «Dementsprechend wurde auch eine Gegendemonstration, welche ebenfalls nicht angemeldet war, nicht aufgelöst.» Mit dem Lautsprecherwagen suchte die Polizei dem Sprecher zufolge mangels eines benannten Versammlungsleiters den direkten Kontakt zu den Demonstranten: «Dies hat maßgeblich zu dem störungsfreien und friedlichen Verlauf beigetragen.» Dafür habe sich die Polizei abschließend bedankt: «Wie Sie sicherlich wissen, ging es bei den vorherigen Versammlungslagen nicht immer friedlich zu.»

(dpa)

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