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20211228112439

Abgeordnete wollen nach Triage-Beschluss handeln

11:23
28.12.2021
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage wollen die Bundestagsfraktionen aktiv werden. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sprach am Dienstag von einem «klaren Auftrag an uns als Gesetzgeber». Er verwies darauf, dass die Richter dem Gesetzgeber einen Spielraum zubilligten. «Diesem klar umrissenen Handlungsauftrag sollten wir jetzt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen.» SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erklärte, das Thema sei bereits im vergangenen Jahr diskutiert worden, und der Beschluss könne nun schnell umgesetzt werden.

Das Karlsruher Gericht hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse «unverzüglich» Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen - also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)

FDP-Vizechef und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki begrüßte den Beschluss ebenfalls. «Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist rechtlich nachvollziehbar, da nach der Wertentscheidung unseres Grundgesetzes Fragen von Leben und Tod durch den Gesetzgeber entschieden werden müssen und nicht durch private Übereinkunft», sagte er der «Rheinischen Post» (Mittwoch). «Dass die Union, die den Bundesgesundheitsminister in der vergangenen Legislaturperiode stellte, hier über anderthalb Jahre nicht tätig geworden ist, passt leider ins Bild einer lediglich auf Kurzfristigkeit ausgelegten Corona-Politik unter Kanzlerin Merkel.»

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann schrieb auf Twitter: «Es ist an uns als Gesetzgeber, Vorkehrungen zu treffen. Jetzt wird im Bundestag eine sorgfältige Prüfung & Erörterung nötig sein, wie dies gestaltet werden kann.»

(dpa)

Klägerin über Entscheidung zur Triage «erleichtert»

11:20
28.12.2021
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Triage und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen hat sich Klägerin Nancy Poser in Trier «erleichtert» gezeigt. «Wir sind alle erleichtert. Für mich als Juristin war es sehr wichtig gewesen zu wissen, dass man sich auf die Verfassung verlassen kann», sagte die Richterin am Amtsgericht Trier am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Die 42-Jährige hatte mit acht weiteren Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Freude verspüre sie nach dem Richterspruch nicht. «Freude kann man nicht sagen, denn es geht um Triage. Das ist ein Thema, da kann es keine Freude geben - egal nach welchen Kriterien entschieden wird, es ist immer tragisch», sagte die 42-Jährige, die an einer spinalen Muskelatrophie leidet. Aber eben Erleichterung: «Weil das Grundgesetz Menschen mit Behinderungen schützt und das Verfassungsgericht auch in Anbetracht dieser Krisensituation die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen wahrt.»

Das Karlsruher Gericht hatte entschieden, der Bundestag müsse «unverzüglich» Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen, also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume. (Az. 1 BvR 1541/20)

Poser sagte: «Wir hoffen, dass der Gesetzgeber da schnell tätig wird und Regelungen trifft zu unserem Schutz». Triage sei immer tragisch, «aber es ist was anderes, ob dabei auch noch Menschen diskriminiert werden aufgrund ihrer Behinderung», sagte sie. Das Verfassungsgericht habe «hier ganz klar festgestellt, dass der Gesetzgeber seine Schutzpflicht verletzt hat». Poser sitzt im Rollstuhl und lebt mit Assistenz.

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb «trier», das «sortieren» oder «aussuchen» bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

(dpa)

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