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Grünen-Gesundheitsexperte: Erst Angebote, dann Impfpflicht

11:11
28.12.2021
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat sich dafür ausgesprochen, vor der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona zuerst ausreichend Impfangebote zu schaffen. «Bevor wir eine Pflicht dann letztlich scharf schalten und umsetzen, müssen dem Ganzen auch hinreichend Angebote vorausgegangen sein», sagte er am Dienstag im Bayerischen Rundfunk.

Dahmen verwies auf aktuell «lange Schlangen» vor Impfzentren und Arztpraxen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe für genug Impfstoff für das erste Quartal des Jahres gesorgt. «Das jetzt alles zu verimpfen und umzusetzen, bei allen Menschen, die ja gerade zur Zeit in großer Zahl bereit sind, sich auch impfen zu lassen, das muss alles vorgeschaltet sein. Und wenn das dann nicht reicht, dann wird auch eine Pflicht notwendig sein und gegebenenfalls greifen.»

Der Ethikrat hatte sich vor Weihnachten dafür ausgesprochen, die schon für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen beschlossene Impfpflicht auf «wesentliche Teile der Bevölkerung» auszuweiten. Der Bundestag werde im Januar «konzentriert darüber beraten, wie ein solche allgemeine Impfpflicht ausgestaltet werden könnte», sagte Dahmen. Er werbe dafür, Menschen, die noch zögern, zu überzeugen. Höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte lehnte er ab. «Derartige Sanktionen halte ich für den falschen Weg.» Das führe «eher dazu, dass die Konfrontation steigt und nicht Brücken gebaut werden».

(dpa)

Nach Weihnachtstagen wieder mehr Impfungen in Deutschland

11:10
28.12.2021
Nach den Weihnachtstagen mit vergleichsweise wenig Impfungen haben sich Anfang der Woche wieder deutlich mehr Menschen gegen Corona impfen lassen. Am Montag bekamen knapp 491 000 Bürger und Bürgerinnen in Deutschland eine Dosis verabreicht, wie aus Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Dienstag hervorgeht (Stand 8.00 Uhr). Vom 24. bis 26. Dezember bewegte sich die Zahl zwischen rund 36 000 und knapp 76 000. Der bisherige Rekord war am 15. Dezember mit insgesamt 1,6 Millionen Dosen erzielt worden.

Mindestens knapp 59,0 Millionen Menschen sind nach den Angaben vom Montag bisher zweifach geimpft oder haben die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten. Das sind 70,9 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mindestens 30,4 Millionen Menschen (36,6 Prozent) haben zusätzlich einen «Booster» erhalten. Bei den Auffrischungsimpfungen steht das Saarland an der Spitze (43,4 Prozent), gefolgt von Niedersachsen (39,6 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (39,5 Prozent). Das Schlusslicht bildet Sachsen (28,8 Prozent).

Auf dem RKI-Dashboard wird darauf hingewiesen, dass die Impfquoten als Mindestimpfquoten zu verstehen sind, «da eine hundertprozentige Erfassung durch das Meldesystem nicht erreicht werden kann». Das Robert Koch-Institut geht davon aus, dass die tatsächliche Impfquote bis zu fünf Prozentpunkte höher liegt.

(dpa)

Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

09:36
28.12.2021
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Wie schon im Vorjahr stuften die Richter das Böllerverbot in der Corona-Pandemie als verhältnismäßig ein. (Az: 1 L 554/21, VG 1 L 558/21, VG 1 L 562/21 und VG 1 L 565/21)

Es verfolge das Ziel, die Zahl der Verletzungen durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu reduzieren und so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen, so die Richter mit Blick auf die Corona-Lage. Dass das Verbot dafür geeignet ist, zeigen aus ihrer Sicht Zahlen aus Berlin vom vergangenen Jahreswechsel: Allein im Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn werden demnach üblicherweise 50 bis 75 Menschen zu Silvester eingeliefert, im vergangenen Jahr seien es lediglich 10 gewesen.

Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht. Darum sei es zulässig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe. Dies hatten die Kläger als nicht zulässig kritisiert. Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Die Berliner Gerichte sind wegen des Amtssitzes des Bundesinnenministeriums zuständig.

Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt.

(dpa)

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