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NRW-Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel in der Freizeit

18:32
23.12.2021
Die 2G-Regelung für Weihnachtsmärkte, Sport im Freien und für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Münster mitteilte, seien die Kontaktbeschränkungen durch das Land für nicht geimpfte oder genesene Personen verhältnismäßig. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Köln. Er wollte als nicht Geimpfter und nicht Genesener einen Weihnachtsmarkt und Restaurants besuchen sowie im Freien mit weiteren Mitspielern Golf spielen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1858/21.NE).

Nach Auffassung des Anwalts werden durch die Coronaschutzverordnung des Landes seine Grundrechte zu sehr eingeschränkt. Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen und der Schutz von Risikogruppen mit Personen ab 60 Jahren seien die einzig effektiven und verhältnismäßigen Maßnahmen. Diese Sicht teilt das OVG nicht. Zwar sei das Infektionsrisiko im Freien grundsätzlich geringer. Aber überall dort, wo Menschen zusammenkommen und der Abstand von 1,5 Meter nicht sicher eingehalten werden können, wie auf einem Weihnachtsmarkt, verbreite sich das Coronavirus. Zumal FFP2-Masken beim Essen und Trinken abgenommen werden müssen. Das gelte auch für den Besuch in Restaurants.

Auch beim Sport könnten längere Begegnungen nicht verhindert werden. Das Gericht wies in seiner Begründung daraufhin, dass individueller Sport wie Joggen im Freien weiterhin auch für Menschen erlaubt sei, die weder geimpft noch genesen seien. Das relativiere den Eingriff mit der 2G-Regeln durch das Land.

(dpa)

Strengere Corona-Regeln in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

17:11
23.12.2021
Zu Heiligabend treten in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern schärfere Corona-Regeln in Kraft. In beiden Bundesländern greifen schon von Freitag an neue Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene: Private Zusammenkünfte sind damit bereits an Weihnachten nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt, Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Für Ungeimpfte gelten in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits strengere Vorgaben. Sie dürfen sich nur mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts treffen.

Die neue Eindämmungsverordnung des rot-grünen Hamburger Senats sieht zudem eine Sperrstunde für die Gastronomie und ein Tanzverbot in Clubs und Diskotheken der Hansestadt vor. Restaurants, Bars und Kneipen müssen ab sofort um 23.00 Uhr schließen. Nur in der Silvesternacht dürfen sie ausnahmsweise bis 1.00 Uhr offen bleiben.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder hatten am Dienstag vereinbart, dass sich spätestens vom 28. Dezember an nur noch zehn Menschen treffen dürfen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Damit sollen etwa größere Partys über Silvester ausgeschlossen werden.

(dpa)

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