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RKI ordnet rund 3200 Corona-Fälle Omikron zu - ein Todesfall

16:41
23.12.2021
Innerhalb eines Tages ist die Zahl der sicher nachgewiesenen und wahrscheinlichen Omikron-Fälle in Deutschland, die an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt wurden, um ein Viertel gestiegen. 3198 Fälle würden nun der neuen Corona-Variante zugeordnet, hieß es am Donnerstag auf einer neuen RKI-Übersichtsseite (Datenstand 22. Dezember). Das seien 810 mehr Nachweise als am Vortag - sie beziehen sich auf Fälle im November und Dezember. Die meisten Nachweise stammen aus dieser und der vergangenen Woche.

Die Angaben beziehen sich laut RKI auf Nachweise mittels vollständiger Erbgutanalysen sowie auf labordiagnostischen Verdacht durch variantenspezifische PCR-Tests. In Deutschland wird nur ein kleiner Teil der positiven Probe auf Varianten hin untersucht.

Für einen Menschen aus der Altersgruppe 60 bis 79 Jahre war angegeben, dass er gestorben ist. Von 48 Fällen gab es die Information, dass sie ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Bei 54 lagen Angaben vor, dass es sich um Reinfektion handelt - also eine Ansteckung trotz früherer Corona-Infektion.

Eine Grafik zur zeitlichen Entwicklung zeigt einen recht steilen Anstieg der wöchentlich gemeldeten Zahlen in Verbindung mit Omikron. Während für die Woche bis 21. November ein Fall ausgewiesen wird, sind es für vergangene Woche bereits über 1800. Für die laufende Woche rechnet das RKI mit einer «hohen Anzahl an Neu- und Nachmeldungen».

In absoluten Zahlen entfallen laut RKI die meisten bisherigen Meldungen, die Omikron zugeordnet werden, auf Nordrhein-Westfalen mit mehr als 1100. Es folgen Bayern mit knapp 600 und Hamburg mit rund 460. Aus anderen Bundesländern wie dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden hingegen nur Einzelfälle berichtet. Angaben zur Häufigkeit von Tests auf Varianten je nach Land wurden nicht gemacht.

«Die Daten wurden nicht validiert und unterliegen damit noch möglichen Korrekturen und nachträglichen Änderungen», schreibt das RKI einschränkend. Eine Einschätzung der epidemiologischen Situation werde im Wochenbericht vorgenommen. Dieser erscheint donnerstagabends.

(dpa)

Winterreisen in Corona-Zeiten: Diese Regeln gelten in anderen Ländern

16:39
23.12.2021
Die Omikron-Welle rollt: Einige Länder haben bereits die Reißleine gezogen und mit strikten Maßnahmen wie der Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen reagiert. Auch das Reisen wird deutlich schwieriger. Die Länder sind jedoch unterschiedlich stark von der Corona-Pandemie betroffen - und auch die Regeln im Kampf gegen Covid-19 sind sehr verschieden:

ÖSTERREICH: Seit Montag gilt eine Dreifachimpfung als Voraussetzung für die Einreise. Wer keine Auffrischungsimpfung hat, muss einen PCR-Test vorlegen, ebenso wie Genesene. Ältere schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen Urlaub machen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln nicht. Nach einem Lockdown in den vergangenen Wochen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei rund 200. Geschäfte, Kultureinrichtungen und Restaurants sind wieder offen, Bars und Après-Ski-Lokale bleiben zu. Am 27. Dezember wird die Sperrstunde von 23 auf 22 Uhr vorverlegt - auch an Silvester. Österreich gilt ab Samstag nicht mehr als Hochrisikogebiet.

SCHWEIZ: Jeder - auch Geimpfte und Genesene - braucht für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest. Ungeimpfte müssen danach einen zweiten Test machen. Quarantänevorschriften gibt es nicht. Wintersport geht mit 3G. Aber in Hütten, Restaurants und bei Kulturveranstaltungen gilt 2G, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete. Die Einrichtungen können freiwillig 2G+ verfügen. Das bedeutet: freier Zutritt für Menschen, die in den vergangenen vier Monaten geimpft wurden, für die anderen ist zusätzlich ein negativer Test nötig. Im öffentlichen Verkehr und Innenräumen gilt Maskenpflicht. Innerhalb von 14 Tagen haben sich zuletzt mehr als 1350 von 100 000 Menschen infiziert.

NIEDERLANDE: Die Niederlande befinden sich im harten Lockdown, um die schnelle Verbreitung der Omikron-Variante abzubremsen. Geschäfte, Gaststätten, Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Supermärkte oder Apotheken. Zu Hause sollen Niederländer höchstens zwei Gäste empfangen, zu Weihnachten und Silvester höchstens vier. Auch draußen gilt, dass nur zwei Menschen zusammen sein dürfen. Ansonsten gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern und in öffentlich zugänglichen Räumen die Maskenpflicht.

BELGIEN: Nach Rekordwerten Ende November geht die Zahl der Infektionen wieder zurück. Die 14-Tage-Inzidenz lag zuletzt trotzdem noch deutlich über 1000. Die Corona-Maßnahmen wurden jüngst verschärft. Rund 76 Prozent der Belgier haben einen vollständigen Grundschutz, gut 30 Prozent sind geboostert. Einreisende aus Deutschland müssen online ein Formular ausfüllen und vollständig geimpft oder genesen sein. Alternativ können sie einen negativen Test vorlegen und sich nach einer Woche erneut testen lassen. Die Gastronomie muss um 23.00 Uhr schließen, an Silvester gibt es keine Ausnahme. Die Regierung empfiehlt, soziale Kontakte über die Festtage zu begrenzen und sich selbst zu testen. Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Innenräumen - außer in Privatwohnungen - sind weitgehend verboten.

DÄNEMARK: Immer neue Rekordwerte bei Neuinfektionen, die derzeit höchste Inzidenz der EU und rasant steigende Omikron-Zahlen: Dänemark befindet sich gerade in einer besonders schwierigen Lage. Die Regierung hat mit teils strikten Beschränkungen gegengesteuert, unter anderem müssen Kinos, Theater, Zoos und Vergnügungsparks zu bleiben. Discos sind ebenfalls geschlossen. Die Einreise ist nach wie vor möglich, ab dem 27. Dezember muss man unabhängig vom Impfstatus aber im Besitz eines vorab gemachten negativen Corona-Tests sein. Unter anderem für die Einwohner Schleswig-Holsteins gibt es Ausnahmen. Da Dänemark vor kurzem als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, gelten auch bei der Rückkehr nach Deutschland strengere Regeln.

FRANKREICH: Ungeimpfte müssen für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Beim Besuch von Museen, Gaststätten oder Skistationen gilt 3G. Auch wer mit Reisebus oder Fernzug unterwegs ist, muss genesen, geimpft oder in den vorangegangenen 24 Stunden getestet sein. Treffen im Freien viele Menschen aufeinander, gilt Maskenpflicht. Für Silvester hält die Regierung Städte und Gemeinden dazu an, Feuerwerke, Konzerte und Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen. Zuletzt infizierten sich landesweit innerhalb einer Woche etwa 545 von 100 000 Menschen.

ITALIEN: Wer ins Land will, muss die Testpflicht beachten - auch Geimpfte. Die Regierung verlangt einen negativen PCR-Test mit 48 Stunden Gültigkeit oder einen Antigen-Schnelltest mit 24 Stunden Gültigkeit. Ungeimpfte müssen fünf Tage in Quarantäne. Am Dienstag verzeichneten die Behörden rund 30 800 Neuinfektionen und mehr als 150 Tote. Hütten, Restaurants, Bars und Theater sind geöffnet, allerdings gilt drinnen 2G. In Museen und geschlossenen Skiliften gilt 3G. Wichtig auch die Einteilung in Zonen: Einige Regionen im Norden, darunter Bozen-Südtirol, sind in der Gelben Zone. Das bedeutet: auch im Freien Maskenpflicht. Das gilt auch in den Innenstädten von Rom, Mailand oder Turin.

GRIECHENLAND: Die Pflicht für Reisende nach Griechenland, vor Reiseantritt einen negativen Test vorzuzeigen, bleibt bestehen. Dabei darf ein PCR-Test nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest nicht länger als 24 Stunden. Zudem wird Reisenden eindringlich geraten, sowohl zwei wie vier Tage nach ihrer Ankunft einen Schnelltest zu machen. Angesichts der Gefahr einer Ausbreitung der Omikron-Variante hat die Regierung alle öffentlichen Feierlichkeiten der Städte zu Weihnachten und Silvester verboten.

GROSSBRITANNIEN: Dort gibt es hohe Hürden bei Hin- und Rückreise. Bei der Einreise muss man einen negativen Test nachweisen und zusätzlich einen PCR-Test nach der Ankunft buchen. Bis zum Ergebnis ist Quarantäne vorgeschrieben. Noch länger müssen sich Reisende aus Deutschland nach ihrer Rückkehr isolieren: Weil Großbritannien wieder als Virusvariantengebiet gilt, muss man 14 Tage in Quarantäne - egal, ob geimpft oder nicht. Zudem muss ein negativer Test vorgelegt werden. Außerdem dürfen überhaupt nur Menschen befördert werden, die Deutsche sind oder in Deutschland leben.

TÜRKEI: Dort werden derzeit täglich rund 20 000 neue Corona-Fälle gemeldet. An vielen öffentlichen Orten gilt Maskenpflicht. Für private Treffen gibt es keine offiziellen Regeln. Reisende, die Flugzeuge, Fernbusse und -züge nutzen, brauchen einen Impfnachweis. Gleiches gilt für Konzerte, Theater und Kinos. Für die Einreise aus Deutschland gilt 3G.

(dpa)

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