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Erneut Versammlungsverbot für Coronamaßnahmen-Gegner in Reutlingen

16:33
23.12.2021
Stadt und Landkreis Reutlingen haben drei für die Weihnachtsfeiertage angemeldete Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen verboten. Das Verbot gilt in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 27. Dezember im Stadtgebiet Reutlingen, wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte. Gründe für das Verbot seien unter anderem vorausgegangene Verstöße der Teilnehmer solcher Proteste gegen den Infektionsschutz und das Versammlungsrecht.

Wie in der Woche zuvor darf die für diesen Samstag (25. Dezember) angemeldete Versammlung zum Thema «Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung» nicht stattfinden. Ebenso die für Freitag, (24. Dezember) angemeldete Versammlung «Gedenken an die Geburt Jesu Christi nach Gottes Bilde: MASKENLOS» und die für Sonntag (26. Dezember) angemeldete Versammlung «Für Menschlichkeit, Achtung des Individuums und Selbstverantwortung». Nicht erlaubt seien an diesen Tagen auch Ersatzversammlungen beziehungsweise Ansammlungen, hieß es. Die Maskenpflicht und das Verbot von Alkohol in der Reutlinger Innenstadt gelten weiterhin.

Reutlingen hatte am Vortag angekündigt, dass rund 500 Menschen, die trotz des Verbots am vergangenen Samstag in der Stadt gegen Corona-Maßnahmen demonstriert hatten, in diesen Tagen Post vom Amt für öffentliche Ordnung erhalten. Wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot seien gegen sie Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Betroffenen müssten mit Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen. Die angekündigte Versammlung mit dem Thema «Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung» war von Landratsamt und Stadt verboten worden.

(dpa)

Hamburg lässt weiter Sportveranstaltungen unter 5000 Besuchern zu

15:45
23.12.2021
In Hamburg dürfen unter freiem Himmel und unter 2G-Bedingungen auch weiterhin Sportveranstaltungen mit weniger als 5000 Teilnehmern stattfinden. Das sieht die neue Corona-Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats vor, die am Donnerstagnachmittag unterzeichnet wurde, wie der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Das gelte auch für Fußballstadien. In Innenräumen sind demnach unter 2G-Regeln, also nur für Geimpfte und Genesene, Veranstaltungen mit bis zu 2500 Teilnehmern möglich.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am vergangenen Dienstag beschlossen, dass Großveranstaltungen von überregionaler Bedeutung ab dem 28. Dezember ohne Publikum stattfinden müssen. In der Hamburger Eindämmungsverordnung werden Großveranstaltungen als Veranstaltungen ab 5000 Teilnehmern definiert. Sie tritt am Freitag in Kraft.

(dpa)

NRW-Niederlande-Appell: nicht jenseits der Grenze shoppen

15:44
23.12.2021
Die Bürger in Nordrhein-Westfalen und in den Niederlanden sollen in der Pandemie nicht jenseits der Grenzen einkaufen gehen. In einem gemeinsamen Appell riefen die Regierungschefs beider Länder, Hendrik Wüst und Mark Rutte, am Donnerstag dazu auf, angesichts der ernsten Lage besonders vorsichtig zu sein und zu Hause zu bleiben.

«Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante in unseren Ländern ist es jetzt noch wichtiger, unsere Kontakte zu beschränken», mahnten beide Politiker. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Kontakte. Menschenmengen seien zu meiden. «Gehen Sie also nicht jenseits der Grenze einkaufen oder essen. Wenn Sie über die Grenze müssen, zum Beispiel um zu arbeiten, seien Sie vorbereitet und halten Sie sich an die örtlichen Vorschriften.»

Zwar würden die Grenzen offen gehalten, «weil unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften, insbesondere in der Grenzregion, stark miteinander verflochten sind». Es müsse aber verantwortungsvoll damit umgegangen werden.

(dpa)

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