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Polizei schätzt Impfquote in den eigenen Reihen auf 70 Prozent

15:43
23.12.2021
Die sächsische Polizei schätzt die Impfquote in ihren eigenen Reihen auf etwa 70 Prozent. Aus Gründen des Datenschutzs sei keine personenbezogene Erfassung des Impfstatus möglich, teilte das Innenministerium am Donnerstag auf Anfrage in Dresden mit. Bei der Kontrolle der 3-G-Regel am Arbeitsplatz werde lediglich erfasst, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aufgrund freiwilliger Angaben der Bediensteten und mit Blick auf die benötigten Schnelltests lasse sich die Impfquote aber gut abschätzen. «Durch den Polizeiärztlichen Dienst werden unkompliziert Impfungen für alle Bedienstete angeboten. Daneben setzen wir auf Aufklärung.»

Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» hatte am Donnerstag die Impfquoten bei der Polizei in den Bundesländern verglichen und den sächsischen Beamten eine niedrige Quote attestiert. Demnach sind in Nordrhein-Westfalen 96 Prozent mindestens zweifach gegen das Coronavirus geimpft. Das rheinland-pfälzische Innenministerium sprach in dem Beitrag von einer «weit überdurchschnittlichen Impfquote von über 90 Prozent.» In Sachsen-Anhalt liegt sie laut Innenministerium bei rund 80 Prozent.

Die Zahl für Sachsen ist kaum überraschend, da der Freistaat auch bei der allgemeinen Impfquote bundesweit das Schlusslicht ist. Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge waren am Donnerstag genau 60 Prozent der Menschen im Freistaat zweimal geimpft, 27,9 Prozent hatten eine Auffrischungsimpfung erhalten.

(dpa)

Testpflicht bei Einreise in Dänemark und Schweden nach Weihnachten

15:43
23.12.2021
Bei der Einreise nach Dänemark muss man nach Weihnachten unabhängig vom Impfstatus im Besitz eines negativen Corona-Tests sein. Eine breite Mehrheit des Epidemieausschusses des dänischen Parlaments segnete am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag der Regierung ab, den Gesundheitsminister Magnus Heunicke am Vortag vorgelegt hatte. Wie vom Ausschuss veröffentlichte Dokumente zeigten, gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, unter anderem für Einwohner Schleswig-Holsteins, Dienstreisende, Kinder unter 15 Jahren und Personen, die sich in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben und inzwischen genesen sind.

Die Testpflicht tritt am 27. Dezember in Kraft und gilt vorläufig bis zum 17. Januar. Sie bedeutet, dass Menschen ohne Wohnsitz in Dänemark vor der Einreise einen negativen Test vorgenommen haben müssen. Ein Antigentest darf bei der Ankunft höchstens 48 Stunden, ein PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Wohnt man in Dänemark, kann man den Test auch bis zu 24 Stunden nach der Ankunft machen.

Dänemark befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen Corona-Lage. Die Neuinfektionszahlen erreichen immer wieder neue Höchststände, die Omikron-Variante greift rasant um sich und ist laut Heunicke schon jetzt dominierend im Land. Die Inzidenz ist deutlich höher als in Deutschland. Um die Situation wieder in den Griff zu bekommen, wurden viele Corona-Beschränkungen wieder eingeführt. Außerdem setzen die Dänen alles daran, so vielen Menschen wie möglich zügig eine Auffrischimpfung zu geben.

Das weiter nördlich gelegene Schweden fordert ab dem 28. Dezember von allen ausländischen Bürgern ab zwölf Jahren ebenfalls, dass sie bei ihrer Ankunft einen negativen Test bei sich haben. Er darf maximal 48 Stunden alt sein, sowohl PCR- als auch Schnelltests sind gültig, wie die schwedische Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten am Donnerstag mitteilte. Ausnahmen soll es für Pendler geben. Schweden, das seit Pandemiebeginn einen Sonderweg mit relativ moderaten Beschränkungen gewählt hatte, hat derzeit eine der niedrigsten Inzidenzen der EU. Doch auch dort wird mit einer stärkeren Corona-Ausbreitung gerechnet.

(dpa)

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