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Immer mehr Städte setzen auf 2G-Bändchen im Einzelhandel

13:16
23.12.2021
Immer mehr Städte und Gemeinden im Südwesten setzen auf Bändchen und Stempel als 2G-Nachweis im Einzelhandel. Kommunen und Geschäfte bieten Kunden unter anderem in Freiburg, Villingen-Schwenningen, Baden-Baden, Heilbronn und Ulm entsprechende Möglichkeiten. Wer an den dortigen Ausgabestellen Impf- oder Genesungsnachweis sowie den Personalausweis vorlegt, bekommt entweder ein Bändchen ans Handgelenk oder einen Stempel auf die Hand. Diese dienen dann als 2G-Nachweis in den Geschäften, so dass die Dokumente dort an den Eingängen nicht noch einmal einzeln kontrolliert werden müssen.

«Die Bändchenlösung ist dann möglich, wenn die Städte und Gemeinden das in die Hand nehmen und vor Ort umsetzen», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Donnerstag. «Denn es stellen sich ja vor allem praktische Fragen: Es müssen einheitliche Bändchen sein und es muss jemanden geben, der das entsprechend verantwortet und umsetzt und damit Missbrauchsgefahren ausschließt.» Bändchen und Stempel dürften «nicht zu einer Aufweichung der 2G-Kontrollen führen», betonte der Sprecher. Wenn die Kommunen dafür verantwortlich seien, könne das aber durchaus gewährleistet werden.

(dpa)

Testpflicht bei Einreise nach Dänemark ab dem 27. Dezember

13:15
23.12.2021
Bei der Einreise nach Dänemark muss man nach Weihnachten unabhängig vom Impfstatus im Besitz eines negativen Corona-Tests sein. Eine breite Mehrheit des Epidemieausschusses des dänischen Parlaments segnete am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag der Regierung ab, den Gesundheitsminister Magnus Heunicke am Vortag vorgelegt hatte. Wie vom Ausschuss veröffentlichte Dokumente zeigten, gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, unter anderem für Einwohner Schleswig-Holsteins, Dienstreisende, Kinder unter 15 Jahren und Personen, die sich in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben und inzwischen genesen sind.

Die Testpflicht tritt am 27. Dezember in Kraft und gilt vorläufig bis zum 17. Januar. Sie bedeutet, dass Menschen ohne Wohnsitz in Dänemark vor der Einreise einen negativen Test vorgenommen haben müssen. Ein Antigentest darf bei der Ankunft höchstens 48 Stunden, ein PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Wohnt man in Dänemark, kann man den Test auch bis zu 24 Stunden nach der Ankunft machen.

Dänemark befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen Corona-Lage. Die Neuinfektionszahlen erreichen immer wieder neue Höchststände, die Omikron-Variante greift rasant um sich und ist laut Heunicke schon jetzt dominierend im Land. Die Inzidenz ist deutlich höher als in Deutschland. Um die Situation wieder in den Griff zu bekommen, wurden viele Corona-Beschränkungen wieder eingeführt. Außerdem setzen die Dänen alles daran, so vielen Menschen wie möglich zügig eine Auffrischimpfung zu geben.

(dpa)

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