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Oberverwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel im NRW-Einzelhandel

16:32
22.12.2021
Die 2G-Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in Münster mitteilte, sei es vertretbar, dass nur gegen Corona Geimpfte und Genese Zutritt zu vielen Läden haben. Das Land können davon ausgehen, dass die Regel dazu beitrage, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden.

Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth, die mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes damit keinen Erfolg hatte. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Woolworth bietet ein Mischsortiment aus Textilien und Haushaltsbedarf aller an. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1858/21.NE)

Woolworth argumentierte, im Einzelhandel bestehe keine signifikante Infektionsgefahr. Die vorhandenen Hygienekonzepte stünden dem entgegen. Gegenüber dem von der Regel ausgenommenen Einzelhandel bestehe eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dem schloss sich das OVG nicht an. Es sei sachlich vertretbar, so das Gericht, dass das Land Geschäfte mit Waren für den Grundbedarf von der Zugangsbeschränkung ausgenommen habe.

Bundesweit gab es in den vergangenen Wochen unterschiedliche Entscheidungen durch die Oberverwaltungsgerichte. Das OVG in Schleswig-Holstein hatte am Dienstag die Regeln für das Bundesland nach einer Woolworth-Klage für rechtmäßig erklärt. Dagegen hat das niedersächsische OVG die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag.

(dpa)

Bericht über Corona bei den Royals: Prinzessin Anne in Isolation

16:31
22.12.2021
Die aktuelle Corona-Welle hat einem Medienbericht zufolge auch das britische Königshaus erreicht. Prinzessin Anne, die Tochter der Queen, befinde sich in Selbstisolation, nachdem ihr Mann, Sir Timothy Laurence, positiv auf das Coronavirus getestet worden sei, meldete die britische Nachrichtenagentur PA am Mittwoch unter Berufung auf eine nicht-genannte, royale Quelle. Anders als geplant werden die 71-Jährige und ihr Mann daher nicht Queen Elizabeth II. treffen. Weitere Details waren zunächst unklar.

Die Queen hatte das traditionelle Familienweihnachtsfest im ostenglischen Sandringham vor wenigen Tagen aus Sorge vor der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante abgesagt. Stattdessen wird die Monarchin Weihnachten wie im vergangenen Jahr auf Schloss Windsor verbringen. Verschiedene Familienmitglieder wollen sie dort Berichten zufolge besuchen und ihr Gesellschaft leisten. Es ist das erste Weihnachtsfest der Queen (95) nach dem Tod ihres langjährigen Ehemanns Prinz Philip im April.

Es ist nicht der erste Corona-Fall bei den Royals. Thronfolger Prinz Charles litt nach einer Infektion mit dem Virus zu Beginn der Pandemie nur unter leichten Erkältungssymptomen. Schwerer hatte es Berichten zufolge seinen Sohn William erwischt, der Palast wollte das damals nicht kommentieren.

(dpa)

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