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Douglas punktet in der Pandemie mit seinem Onlineshop

10:06
21.12.2021
Bei Deutschlands größter Parfümeriekette Douglas läuft das Weihnachtsgeschäft trotz der coronabedingten Einschränkungen bisher nicht schlecht. «Wir sind soweit zufrieden und hoffen, dass es so bleibt», sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag. Die 2G-Regel in Deutschland belaste zwar das Filialgeschäft, das werde aber wie in den vergangenen Monaten zum Teil durch das wachsende E-Commerce-Geschäft aufgefangen. Allerdings kämpft der Konzern weiterhin mit roten Zahlen.

Im Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/21 lag der Umsatz der Kette trotz des monatelangen Lockdowns mit 3,1 Milliarden Euro fast auf Vorjahresniveau. Dank einer Umsatzsteigerung von fast 50 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro im Online-Handel konnte die Parfümeriekette den pandemiebedingten Rückgang im Filialgeschäft von rund 19 Prozent weitgehend ausgleichen. Im 4. Quartal - zwischen Juli und September - profitierte Douglas außerdem von der Wiedereröffnung der Filialen und steigerte den Umsatz um 7,3 Prozent auf 727 Millionen Euro. Douglas entwickele sich damit «besser als der Gesamtmarkt», sagte Unternehmenschefin Tina Müller.

Das operative Ergebnis - bereinigtes Ebitda - lag im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 222 Millionen Euro allerdings um 19 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Unter dem Strich musste der Konzern sogar einen Verlust von 342 Millionen Euro ausweisen, nach einem Minus von 479 Millionen Euro im Vorjahr. Hier machten sich nicht zuletzt die durch die Pandemie verursachten Kosten und die Aufwendungen für eine Reihe von Filialschließungen bemerkbar, sagte der Sprecher.

(dpa)

Bundesverfassungsgericht kündigt Entscheidung zur Triage an

10:05
21.12.2021
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am kommenden Dienstag (28. Dezember) eine Entscheidung zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag auf seiner Internetseite an. Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Mit ihrer Verfassungsklage wollen sie erzwingen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt. (Az. 1 BvR 1541/20)

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb «trier», das «sortieren» oder «aussuchen» bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Die Klägerinnen und Kläger hatten ihre Verfassungsbeschwerde 2020 auch mit einem Eilantrag verbunden. Damit wollten sie durchsetzen, dass bis zum Abschluss des geforderten Gesetzgebungsverfahrens ein Gremium, in dem auch behinderte Menschen vertreten sind, Regelungen für die Zwischenzeit erarbeitet. Dem waren die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats nicht nachgekommen.

Sie teilten damals mit, die Verfassungsbeschwerde werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten. Im Sommer 2020 sahen sie auch keinen Grund für große Eile: Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es im Moment nicht wahrscheinlich erscheinen, dass eine Triage-Situation eintrete. Inzwischen stellt sich die Lage komplett anders dar. Die vierte Corona-Welle hat in den vergangenen Wochen vielerorts Krankenhäuser an die Belastungsgrenze gebracht. Und Experten warnen vor einer noch viel dramatischeren Entwicklung durch die Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron.

Im Grundgesetz steht: «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» Nach den Angaben des Gerichts soll sich die Karlsruher Entscheidung auf die Frage konzentrieren, ob der Gesetzgeber dieses Gebot verletzt hat, indem er keine ausdrücklichen Vorkehrungen für den Umgang mit behinderten Menschen getroffen hat. Der Beschluss wird an dem Tag um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

(dpa)

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