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20211218121057

Einreise nach Österreich nur noch mit hohen Hürden

10:45
18.12.2021
Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Ins Land dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügten. Konkret bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Auch Genesene brauchen den Angaben zufolge einen PCR-Test. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein negatives Ergebnis bestätigt worden sei. Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend mitteilte.

Die Schweiz lockerte die Einreisebestimmungen dagegen. Während seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCR-Test für die Einreise nötig war, reicht ab 20. Dezember ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Grenzüberschreitung gemacht wurde. Zudem müssen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr wie bislang einem zweiten Test nach vier bis sieben Tagen unterziehen. Die Regel bleibt nur für Ungeimpfte in Kraft.

In Österreich seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten, vom 2G-Nachweis ausgenommen, hieß es. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gebe es außerdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel.

«Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken», sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht.

(dpa)

Todesfälle in Pflegeheim - Ermittlungen gegen eine Beschäftigte

09:56
18.12.2021
Nach einem Corona-Ausbruch mit drei Todesfällen in einem Pflegeheim im niedersächsischen Hildesheim ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine frühere Mitarbeiterin der Einrichtung. Es bestehe der Verdacht, dass die 44-Jährige mit einem gefälschten Impfpass im Heim gearbeitet habe, während sie Corona hatte, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag. Da im engen zeitlichen Zusammenhang drei mit dem Virus infizierte Bewohnerinnen starben, ermittelt die Anklagebehörde zudem wegen des Anfangsverdachts auf Totschlag. Die Beschuldigte habe die Verwendung des gefälschten Impfpasses eingeräumt, so die Sprecherin. «Mit den Infektionen will sie nichts zu tun haben. Wir treffen sämtliche Maßnahmen, die dazu geeignet sind, um die Vorwürfe aufzuklären.» Über die Ermittlungen hatte zunächst die «Hildesheimer Allgemeine Zeitung» berichtet.

Die Frau, die als Alltagsbegleiterin in dem Heim tätig war, wurde fristlos entlassen, wie Einrichtungsleiter Michael Ossenkopp der Nachrichtenagentur dpa sagte. Ihm zufolge legte die Frau dem Heim einen Impfpass vor, der sich als gefälscht herausstellte. Danach habe die Einrichtung Anzeige gegen die 44-Jährige gestellt. Später wurde nach Angaben der Heimleitung klar, dass die Frau trotz der Gefahr einer Corona-Erkrankung in dem Heim gearbeitet hatte. Der aktuelle Corona-Ausbruch zieht Ossenkopp zufolge weite Kreise. In jüngster Zeit hätten sich elf Bewohnerinnen und Bewohner sowie fünf Beschäftigte infiziert. Wie lange die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern werden, war zunächst unklar.

(dpa)

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