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Ministerin Spiegel hält Debatte über Kinder-Impflicht für verfrüht

08:43
14.12.2021
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) hält die Debatte über eine generelle Impflicht auch für Kinder noch für verfrüht. «Die Debatte halte ich im Moment ehrlichgesagt noch für verfrüht, denn jetzt fangen wir erst Mal mit dem Impfen an», sagte Spiegel am Dienstag im ZDF-«Morgenmagazin».

Die große Resonanz zum Start der Kinderimpfungen für Fünf- bis Elfjährige zeige, dass man damit einen Nerv treffe und es viele Familien ausdrücklich teilten, dass es wichtig sei, ihre Kinder impfen zu lassen. «Ich im Übrigen auch.»

Es sei nun zunächst das Maß aller Dinge, dass diejenigen, die ein Impfangebot wollten, auch eins bekämen. Für alle, die noch unentschlossen seien, gäbe es dank der Länder, Kommunen und Kinderarztpraxen eine gute Struktur der Beratung und Information. Unter kindgerechten Impfungen verstehe Spiegel, dass Impfangebote gut auf Kinder und Familien zugeschnitten seien und dabei für Kinder eine vertraute Umgebung gewährleistet sei, etwa in Kinderarztpraxen oder auch in Schulen.

Die Corona-Impfungen mit einem Kinderimpfstoff für Fünf- bis Elfjährige sind angelaufen. Dafür sollen in dieser Woche 2,4 Millionen Dosen ausgeliefert werden. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen für Kinder, die Risikofaktoren für einen schweren Covid-19-Verlauf oder Angehörige mit hohem Risiko haben. Es können nach individueller Entscheidung und ärztlicher Aufklärung aber auch alle Kinder geimpft werden. Verwendet wird niedriger dosierter Biontech-Impfstoff. Für Kinder ab zwölf Jahren laufen Impfungen bereits seit mehreren Wochen.

(dpa)

Gutachten: Allgemeine Impfpflicht in Deutschland ist erforderlich

07:32
14.12.2021
Eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland ist laut einem Gutachten im Auftrag des baden-württembergischen Sozialministeriums notwendig.

Impfpflichten lediglich für bestimmte Berufs- oder Bevölkerungsgruppen «sind gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht nicht vorrangig heranzuziehen», heißt es in der Expertise der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Oppenländer, die der «Schwäbischen Zeitung» (Dienstag) vorliegt.

Sie könnten nicht in gleicher Weise dazu beitragen, «die Viruszirkulation in der Bevölkerung insgesamt zu verringern». Außerdem würden sie schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz spricht aus Sicht der Juristen eher dagegen.

Die juristischen Gutachter werten eine allgemeine Impfpflicht nicht nur als zulässig - sie sei in der aktuellen Situation sogar geboten. Zwar seien mit ihr Eingriffe in Freiheitsgrundrechte verbunden - vor allem mit Blick auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Religionsfreiheit und das Elternrecht.

«Diese Eingriffe lassen sich jedoch verfassungsrechtlich rechtfertigen», sagen die Gutachter. Und zwar ebenfalls mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit: Dieses beinhalte eine «Schutzpflicht» des Staates für seine Bürger.

Zudem sei es nicht anzunehmen, dass Menschen, die sich bisher trotz einfachem Zugang zu kostenlosen Impfangeboten, trotz aller Informationskampagnen und 3G- beziehungsweise 2G-Regelungen nicht haben impfen lassen, dies mit weiteren Appellen, Anreizen oder noch mehr Aufklärung doch noch tun würden.

(dpa)

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