Letztes Update:
20211210051625

Kommunalverband: Bund und Länder lassen Impfstatus-Frage offen

02:02
10.12.2021
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat das Bekenntnis von Bund und Ländern zur Intensivierung der Corona-Impfungen begrüßt, vermisst aber eine Entscheidung über den Umfang einer vollständigen Impfung.

«Die vom neuen Bundesgesundheitsminister aufgeworfene Frage, ob für den 2G-Status zukünftig drei Impfungen erforderlich sind, wurde nicht entschieden», sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Düsseldorfer «Rheinischen Post» (Freitag) nach den Beratungen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) vom Donnerstagabend. «Das ist bedauerlich, denn so hätte ein deutlicher Anreiz für die Booster-Impfung gesetzt werden können.»

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), sagte dem Fernsehsender Welt: «Im Moment spricht viel dafür, dass man erst nach drei Impfungen vollständig geimpft sein wird. Für die Zukunft, um sich zumindest für Omikron gut aufzustellen. Aber wir wollen da schon noch mal eine gemeinsame Diskussion führen, nächsten Montag oder Dienstag, wenn wir uns wieder in der Konferenz der Minister treffen.»

Lauterbach hatte am Mittwoch im ZDF gesagt: «Die Impfung ist nur abgeschlossen, wenn man dreimal geimpft wurde.» Das sei die neue Realität, um vor der neuen Virusvariante Omikron einigermaßen geschützt zu sein. Mit großer Wahrscheinlichkeit würden zwei Impfungen die Krankheit aber bereits abmildern, «und drei Impfungen wahrscheinlich sehr gut gegen schwere Krankheit schützen».

Allerdings gab es am Abend einen Bericht über Omikron-Infektionen trotz dritter Impfung. Dies soll nach einer Untersuchung bei sieben Deutschen in Südafrika der Fall gewesen sein, wie Wolfgang Preiser, Mitglied des Forschungskonsortiums, das die Variante entdeckt hat, dem Berliner «Tagesspiegel» (Freitag) sagte. «Das darf man natürlich nicht falsch verstehen, dass die Impfung nicht helfe. Im Gegenteil: Das zeigt nur, dass auch die bestmögliche Impfung offensichtlich nicht ausreicht, um eine Infektion zu verhindern – was wir ja schon geahnt haben.»

(dpa)

Justizminister demonstriert Entschlossenheit gegen Querdenker

01:43
10.12.2021
Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat zu einer konsequenten Strafverfolgung von Hetze durch sogenannte Querdenker aufgerufen.

«Morddrohungen, Beschimpfungen oder Beleidigungen, wie sie zuletzt wieder verstärkt aus der Szene der sogenannten Querdenker geäußert wurden, sind inakzeptabel und verletzen immer wieder rechtliche Grenzen», sagte Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Unser Rechtsstaat muss entschlossen gegen die Täter vorgehen. Und das kann er auch: mit den Mitteln des Strafrechts.»

Die Hetze von Gegnern der Corona-Politik hatte sich in den letzten Wochen nochmals verschärft. Im Kommunikationsdienst Telegram waren nach einem ZDF-Bericht Mord-Wünsche gegen Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) aufgetaucht. Protestierende zogen unter Verstoß gegen die Corona-Versammlungsregeln mit Fackeln vor das Privathaus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Die Regierungschefs und -chefinnen der Länder und der neue Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befürworten schärfere Maßnahmen gegen die zunehmende Corona-Hetze und Verschwörungstheorien im Netz. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) sprach sich am Donnerstag dafür aus, dass Kommunikationsdienste, die sich faktisch zu einem «offenen sozialen Netzwerk mit Massenkommunikation» entwickelten, gesetzlich «angemessen» reguliert werden sollten.

Das Bundesamt für Justiz vertritt die Auffassung, Telegram sei kein reiner Messengerdienst, sondern ein soziales Netzwerk. Das bedeutet, dass Telegram sich an die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes halten muss, so wie etwa Facebook und Twitter. Dazu gehört, die Einrichtung eines leicht zugänglichen Meldeweges für strafbare Inhalte und die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen deutscher Gerichte. Deshalb laufen zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. «Die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sind verbindlich - und das Gesetz kennt keine pauschale Ausnahme für Messenger-Dienste», sagte Buschmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitag).

SPD-Chefin Saskia Esken fordert ein härteres Durchgreifen bei Aufrufen zu Gewalt und Mord auf Telegram. «Aufruf zum Mord ist strafbar und muss von den Behörden auch verfolgt werden. Diese Gruppen bei Telegram sind nicht geheim und nicht geschlossen», sagte sie dem RND. Was dort verbreitet werde, stehe der Beobachtung und Ermittlung durch Behörden offen. «Dieser Aufgabe müssen Polizei und Staatsanwaltschaft konsequenter nachgehen, auch um staatsfeindliche Aktionen wie beispielsweise den im Netz offen angekündigten Versuch der Erstürmung des Reichstagsgebäudes im August 2020 zu verhindern.»

(dpa)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden