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Gericht: Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert

16:58
08.12.2021
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice habe allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme gedient und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als Betriebsweg versichert, entschied der 2. Senat am Mittwoch.

Im konkreten Fall hatte ein Gebietsverkaufsleiter im Außendienst geklagt, der auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro auf der Wendeltreppe ausgerutscht war und sich dabei einen Brustwirbel gebrochen hatte. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte Leistungen aus Anlass des Unfalls ab. Sie argumentierte, der Unfallversicherungsschutz beginne in einer Privatwohnung auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme erst mit Erreichen des häuslichen Arbeitszimmers.

Während das Sozialgericht Aachen den erstmaligen morgendlichen Weg vom Bett ins Homeoffice als versicherten Betriebsweg ansah, beurteilte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ihn als eine unversicherte Vorbereitungshandlung, die der eigentlichen versicherten Tätigkeit nur vorausgehe. Die Kasseler Richter bestätigten nun die Entscheidung des Sozialgerichts.

Mit seiner Revision hatte der Kläger eine Verletzung des materiellen Rechts gerügt. Nicht zuletzt in Anbetracht der aktuellen Pandemielage arbeiteten viele Menschen von zu Hause aus. Diese dürften hinsichtlich des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung nicht schlechter stehen als Arbeitnehmer im Betrieb. Es müsse sich daher beim Weg zur erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit im Homeoffice in der Privatwohnung um einen versicherten Betriebsweg handeln, hatte er argumentiert.

(dpa)

Rund vier Prozent der Hauskatzen in Europa hatten im Jahr 2020 Corona

16:56
08.12.2021
Rund vier Prozent der Hauskatzen in Europa haben sich einer Studie zufolge im Frühjahr und Sommer 2020 mit dem Coronavirus infiziert. Wie die Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) am Mittwoch mitteilte, untersuchten deutsche und niederländische Forschende insgesamt 2160 Blutproben von Katzen aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Italien und Spanien. Ihre Ergebnisse veröffentlichte das Forscherteam unter der Leitung von Albert Osterhaus von der TiHo im Dezember im Journal «Emerging Infectious Diseases» des US-amerikanischen Centers for Disease Control. Demnach erprobten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Test, der in tierärztlichen Laboren eingesetzt werden kann. Sie gehen davon aus, dass sich die Katzen bei ihren Besitzerinnen und Besitzern angesteckt haben.

«Unsere Studie bietet einen guten Überblick über Europa», sagte Osterhaus laut Mitteilung. Die Blutproben der Tiere stammten aus einem Labor, an das sie unabhängig von Corona geschickt worden
waren. Insgesamt fanden die Forschenden in 4,4 Prozent aller Blutproben spezifische Antikörper - der Anteil der positiv
getesteten Katzen in Spanien war am höchsten und in
Großbritannien am niedrigsten. «4,2 Prozent der Proben aus
Deutschland enthielten Sars-CoV-2 spezifische Antikörper», hieß es.

Der Studienleiter geht davon aus, dass sich die Katzen ausschließlich bei Menschen angesteckt haben. «In dieser frühen Phase der Pandemie waren Menschen die einzig denkbare Infektionsquelle.» Obwohl erkrankte Katzen das Virus ausscheiden, gibt es den Forschern zufolge keine Hinweise darauf, dass die Tiere Menschen anstecken. Aber: «Wir müssen trotzdem wachsam sein.» Osterhaus riet Tierärztinnen und Tierärzten dazu, Katzen im Zweifelsfall per PCR-Test auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Bei einer aktuellen Infektion sollten Tierhalter auch im Umgang mit ihren Katzen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

(dpa)

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