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Lockdown in Österreich endet am Wochenende für Geimpfte und Genesene

14:07
08.12.2021
Der Lockdown in Österreich endet in der Nacht zum kommenden Sonntag nur für die Geimpften und Genesenen. Das haben Bundesregierung und Länder am Mittwoch beschlossen. Ungeimpfte müssen weiterhin die Ausgangsbeschränkungen beachten. Die Öffnung werde begleitet von einem «Mindeststandard an Schutzmaßnahmen», um einem neuerlichen Anstieg der Corona-Infektionen vorzubeugen, sagte Kanzler Karl Nehammer (ÖVP).

So gelte in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. Der Handel und die Friseure dürfen bundesweit am 13. Dezember wieder aufsperren. Die Gastronomie müsse eine Sperrstunde von 23.00 Uhr beachten. Die Nachtgastronomie und die Après-Ski-Lokale bleiben nach den Worten von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) geschlossen. Den Bundesländern stehe es frei, strengere Regeln zu treffen, hieß es.

Es kommt zu einem regionalen Flickenteppich von Maßnahmen. So hat die Stadt Wien bereits angekündigt, dass Gastronomie und Hotellerie erst eine Woche später wieder Gäste empfangen dürfen. Die Bundesländer Tirol, Vorarlberg und das Burgenland wollen dagegen nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA großflächig öffnen. Das Bundesland Oberösterreich will bis zum 17. Dezember komplett im Lockdown bleiben. Im Bundesland Salzburg sollen Hotels und Lokale am 17. Dezember öffnen.

Der 20-tägige Lockdown seit 22. November war eine Konsequenz aus der massiven vierten Corona-Welle. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zu Beginn der Maßnahme bei 1100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Inzwischen ist sie auf etwa 530 gesunken. Handel, Gastronomie und Hotellerie hatten massiv auf eine Öffnung gedrängt. Sonst sei das so wichtige Weihnachtsgeschäft völlig verloren.

(dpa)

Warum organisieren sich Querdenker und Impfgegner gerne auf Telegram?

14:06
08.12.2021
Der Messenger-Dienst Telegram hat den Ruf, jegliche Inhalte ohne Moderation zuzulassen. Die Größe von Gruppen oder das Weiterleiten von Nachrichten sind so gut wie nicht beschränkt, anders als etwa auf WhatsApp. Das hat vor allem während der Pandemie Akteure angezogen, die auf Plattformen wie Youtube oder Facebook wegen gesundheitlichen Falschinformationen oder verhetzenden Inhalten gesperrt wurden.

Neben Einzel- und Gruppen-Chats gibt es auf Telegram auch Kanäle, die meistens öffentlich einsehbar sind. Ähnlich wie bei Twitter-Profilen sendet hier der Kanalbetreiber seine Botschaften an eine beliebig große Zahl von Abonnenten. Die eigenen Richtlinien von Telegram verbieten zwar, in öffentlichen Kanälen zu Gewalt aufzurufen. Zu Sanktionen oder Löschungen kommt es aber nur äußerst selten.

Angesichts zunehmend radikaler Proteste gegen Corona-Maßnahmen in seinem Bundesland, hat der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer gefordert, gegen rechtsextreme Gruppen auf Telegram vorzugehen. «Wir müssen da etwas tun, das geht so nicht. Es passt nicht mit unserem Prinzip von Meinungsfreiheit zusammen», sagte der CDU-Politiker am 3. Dezember in der ZDF-Sendung «maybrit illner».

In Deutschland verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Betreiber von sozialen Netzwerken mit mindestens zwei Millionen Nutzern, eine Möglichkeit zur Beschwerde anzubieten sowie strafbare Inhalte wie etwa Hasskriminalität zu bekämpfen. Ab dem kommenden Jahr müssen Anbieter sozialer Netzwerke dem Bundeskriminalamt rechtswidrige Inhalte außerdem melden. «Leider gilt das aktuell noch nicht für Messengerdienste wie Telegram», sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl nach einem Treffen der Innenminister von Bund und Länder in Stuttgart Anfang Dezember. Die Innenministerkonferenz einigte sich darauf, hier eine mögliche Anpassung zu prüfen.

Unter der scheidenden Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD) ging das Bundesjustizministerium im laufenden Jahr bereits gegen Telegram vor. Das Bundesamt für Justiz schickte dazu zwei Bußgeldverfahren an Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Grund sei, dass Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar seien, teilte das Ministerium im Juni mit. Dies schreibe das NetzDG aber vor. «Die Bußgeldverfahren befinden sich derzeit im Stadium der Anhörung», teilte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mit.

Ob das Vorgehen Erfolg hat, ist ungewiss. Telegram-Gründer Pawel Durow betont immer wieder, dass sein Dienst keine kontroversen Inhalte etwa zu Corona lösche oder Daten an Behörden weitergebe.

Nach Auffassung des Bundesjustizministeriums könnte Telegram schon jetzt den Anforderungen des NetzDG unterliegen. Dazu verweist ein Sprecher auf die Möglichkeit der öffentlichen Gruppen und Kanäle, die über Suchmaschinen auffindbar seien und Zehntausende erreichen würden. «Das NetzDG gilt für Plattformen, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen», teilte der Sprecher der dpa mit.

(dpa)

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