Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem «nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird», teilte das Gericht mit.
Der Antragsteller hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten oder die 2G- und 2G-plus-Regelungen.
Das höchste bayerische Gericht wies sämtliche Forderungen zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Staatsregierung die Spielräume im Bundesinfektionsschutzgesetz überschritten habe oder unter Verletzung von Grundrechten der Bayerischen Verfassung gehandelt habe. Die Richter verwiesen dabei auf die zugespitzte Corona-Lage in Bayern.