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Handel hält 2G-Regel für den Einzelhandel für rechtswidrig

10:36
01.12.2021
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die drohende bundesweite Einführung der 2G-Regel für große Teile des Einzelhandels für rechtswidrig.

In einem Brief an die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den voraussichtlichen nächsten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb HDE-Präsident Josef Sanktjohanser, die 2G-Regel verletze die Berufsfreiheit der Einzelhändler und verstoße außerdem gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

Wenn Händler lediglich geimpften und genesenen Verbrauchern den Zugang zu ihren Läden gestatten dürften, sei dies «unverhältnismäßig und daher rechtswidrig». Er stützte sich dabei auf ein aktuelles Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Noerr.

«Der Handel hat seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Vielmehr haben zahlreiche Studien ergeben, dass das Risiko der Ansteckung im Einzelhandel marginal ist», betonte der HDE-Präsident in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 2G in weiten Teilen des Handels einzuführen, sei daher «unverhältnismäßig, und würde noch dazu am Ziel der Eindämmung der Pandemie vorbeigehen».

Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich allerdings nur schwer sagen, weil die Kontaktverfolgung gerade in solchen Bereichen schwierig ist.

«Schon heute zeigt die Praxis, dass die entsprechenden Restriktionen zu erheblichen Umsatzrückgängen von bis zu 50 Prozent führen und für die Einzelhändler daher existenzgefährdende Auswirkungen haben», schrieb Sanktjohanser und bat die Politiker von einer flächendeckenden 2G-Regel abzusehen.

Wenn es dennoch zu einem solchen schwerwiegenden Eingriff in das Wirtschaftsleben komme, sei der Staat aber auf jeden Fall zu einem schnellen, umfassenden Ausgleich der finanziellen Schäden verpflichtet, der weit über die bisherigen Zahlungen hinausgehe, hieß es in dem Brief weiter.

(dpa)

BGH sieht bei Geschäftsmiete im Lockdown keine Pauschallösung

10:23
01.12.2021
Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen.

Das zeichnete sich am Mittwoch in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab. In dem Musterfall aus Sachsen hatte zuletzt das Dresdner Oberlandesgericht dem Geschäft den Erlass von ungefähr der Hälfte einer Monatsmiete zugesprochen, weil es von 19. März bis 19. April 2020 schließen musste.

Das ist den BGH-Richterinnen und -Richtern zu pauschal. Der Vorsitzende Hans-Joachim Dose sagte, nach vorläufiger Einschätzung brauche es «eine umfassende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls». Das Urteil soll am 12. Januar verkündet werden.

Seit dem Jahreswechsel 2020/21 ist gesetzlich klargestellt, dass gewerbliche Mieter eine Anpassung ihres Mietvertrags verlangen können, wenn sie wegen Corona-Maßnahmen schließen müssen oder ihr Geschäft nur mit starken Einschränkungen öffnen dürfen. Es gibt aber keine Vorschrift, die besagt, dass ihnen ein Teil der Miete erlassen werden muss. In dem Fall geht es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz. (Az. XII ZR 8/21)

(dpa)

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