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20211204190929

Omikron-Variante: London führt Corona-Tests vor Einreise wieder ein

19:08
04.12.2021
Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verlangt Großbritannien wieder Corona-Tests von allen internationalen Reisenden. Vom kommenden Dienstagmorgen an müssen auch Geimpfte vor Abreise ins Vereinigte Königreich ein negatives Ergebnis vorlegen, wie Gesundheitsminister Sajid Javid am Samstagabend ankündigte. Grund sei, dass immer mehr Infektionen mit Reisen in Verbindung gebracht werden könnten, sagte Javid. Er betonte, die Maßnahmen seien vorübergehend. Einen Zeitraum nannte der Minister aber nicht.

Großbritannien hatte die vorgeschriebenen Corona-Tests vor Einreise für Geimpfte erst Mitte Oktober abgeschafft. Bereits wieder eingeführt wurde zuletzt, dass innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft im Königreich ein PCR-Test gemacht werden muss. Bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses gilt eine Pflicht zur Isolation.

(dpa)

Erster Landkreis bei Corona-Inzidenz über der 1000er Marke

18:24
04.12.2021
Erstmals hat ein baden-württembergischer Landkreis in der vierten Corona-Welle die Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersprungen. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis gab das Landesgesundheitsamt (LGA) den Wert am Samstag mit 1010,5 an, dicht gefolgt vom Landkreis Tuttlingen (983,9) und - mit größerem Abstand - dem Stadtkreis Pforzheim (750,7). Landesweit betrug die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche 523,4 und sank damit im Vergleich zum Vortag geringfügig (525,3).

Die Zahl der Toten im Zusammenhang mit dem Coronavirus stieg seit Freitag um 9 auf 11 947. Insgesamt wurden 875 960 bestätigte Corona-Fälle registriert, was einer Zunahme um 6968 entspricht.

Die Zahl der Corona-Patienten auf den baden-württembergischen Intensivstationen stieg am Samstag im Vergleich zum Vortag um 5 auf 641. Wegen der regionalen Überlastung wurde schon mit der Verlegung baden-württembergischer Intensivpatienten innerhalb Deutschlands begonnen.

Die Hospitalisierungsinzidenz (Krankenhauseinweisungen pro 100 000 Menschen und Woche) lag am Samstag bei 6,18 (Vortag: 6,6). Der Wert spielt eine bedeutende Rolle für die Beurteilung des Infektionsgeschehens. Die aktuelle Zahl der Klinikeinweisungen ist aber in der Regel höher als in der Hospitalisierungsinzidenz ausgewiesen. Die vollständigen Werte liegen oft erst nach ein bis zwei Wochen vor.

(dpa/lsw)

Schärfere Corona-Regeln ab Montag in Sachsen-Anhalt

17:41
04.12.2021
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Vom kommenden Montag an sollen dann etwa auch im Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, wie die Staatskanzlei in Magdeburg am Samstag mitteilte. Dabei gibt es den Angaben zufolge aber eine ganze Reihe Ausnahmen. Die neue Eindämmungsverordnung gilt zunächst bis zum 23. Dezember.

Von der sogenannten 2G-Regel ausgenommen sind demnach der Lebensmittelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, E-Zigaretten-Geschäfte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Zeitschriftenläden, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, Kfz-Teile-Verkaufsstellen, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Poststellen und der Großhandel.

Künftig ist auch bei Volksfesten und Sportveranstaltungen ebenso wie bei Veranstaltungen von Chören das sogenannte 2G-plus-Modell verpflichtend. Das heißt, dass sich Geimpfte und Genesene zusätzlich noch testen lassen müssen, um Zutritt zu erhalten. Für Ungeimpfte gelten ab Montag zudem strenge Kontaktbeschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum: Laut der Verordnung dürfen sich nur noch Personen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren.

Auch für Sport- und Kultur-Großveranstaltungen gelten neue Obergrenzen. Demnach darf maximal die Hälfte der örtlichen Kapazität ausgelastet, höchstens aber dürfen 5000 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 15 000 Personen im Freien eingelassen werden. In den Schulen gilt künftig Maskenpflicht für alle Klassenstufen - auch im Unterricht. Während der Ferienzeit sind Schulkinder von den vorgeschriebenen Testpflichten nicht mehr ausgenommen.

Private Feiern von Geimpften und Genesenen sind laut Verordnung zulässig, Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen aber ausschließlich im Rahmen einer professionellen Organisation.

(dpa)

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