SPD-Politiker wollen mögliche neue Corona-Maßnahmen wie regionale Lockdowns an der Corona-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausrichten. Zwar beziehe sich der Beschluss explizit auf die Bundesnotbremse in der Situation vom April 2021, erklärte Fraktionsvize Dirk Wiese am Dienstag. «Die Situation ist heute eine andere als zu Beginn des Jahres, die Impfquote ist beispielsweise deutlich höher», betonte er. Man werde aber die Urteilsbegründung prüfen und kommende Maßnahmen daran ausrichten.
Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner betonte: «Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, um über die weiteren Schritte in der Corona-Pandemie zu entscheiden.» Die SPD sehe Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte als sinnvoll an. «Zum Schutz vulnerabler Gruppen werden wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen beschließen», betonte er zudem. Die Bedenken, die das Gericht gegen die Schulschließungen aufgezeigt habe, wolle man ernst nehmen.
Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass der Bund im Frühjahr über eine sogenannte Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. In einem zweiten Verfahren wies das Gericht Klagen von Eltern und Schülern gegen damals angeordnete Schulschließungen ab.
(dpa)