Letztes Update:
20211130095843

Indien bietet afrikanischen Ländern Impfstoff an

09:57
30.11.2021
Indien hat afrikanischen Ländern, in denen die Omicron-Variante aufgetreten ist, Corona-Impfstoffe angeboten. Diese könnten entweder durch das UN-Impfprogramm Covax oder bilateral bereitgestellt werden, teilte das indische Außenministerium am Montagabend mit.

Die Regierung habe zudem unter anderem bisherige Bestellungen für den in Indien hergestellten AstraZeneca-Impfstoff Covishield von Malawi, Äthiopien, Sambia, Mosambik, Guinea und Lesotho freigegeben, hieß es. Indien sei auch bereit, Medikamente, Testkits, Schutzanzüge und Beatmungsgeräte zu liefern.

Kurz davor hatte China Afrika eine Milliarde Impfdosen versprochen. Die beiden bevölkerungsreichsten Länder der Welt möchten ihren Einfluss auf dem Kontinent vergrößern.

Indien hatte Anfang Jahr bereits viele Millionen Impfdosen verschickt, noch bevor das viele andere Länder taten. Dann stoppte die Regierung den Export angesichts einer heftigen Welle im eigenen Land im Frühling im Zusammenhang mit der Delta-Variante. Nach Angaben des Außenministeriums hatte Indien bislang mehr als 25 Millionen Dosen an 41 afrikanische Länder verschickt. Inzwischen sind die Corona-Zahlen in Indien seit Monaten relativ niedrig, auch wenn sich inzwischen viele Menschen nicht mehr an Corona-Regeln halten. Untersuchungen zeigen eine weite Verbreitung von Antikörpern in der Bevölkerung - sowohl durch die Impfung als auch wegen einer überstandenen Infektion.

(dpa)

Grünen-Experte: Rechtssicherheit für zusätzliche Corona-Maßnahmen

09:57
30.11.2021
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Corona-Beschränkungen begrüßt. Das Urteil gebe Rechtssicherheit für zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die vierte Welle nun konsequent zu bekämpfen, schrieb der Bundestagsabgeordnete am Dienstag bei Twitter. Nötig wäre rasch die Umsetzung weiterer Maßnahmen.

«Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes», sagte Dahmen zuvor der Deutschen Presse-Agentur. Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. «Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offen bleiben.» Für Ungeimpfte sollte es Kontaktbeschränkungen im Privaten wie im ersten Lockdown geben.

Neben Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) und für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) in Geschäften, Beruf und Verkehr seien Schließungen von Gastronomie, Bars, Diskotheken sowie das Untersagen größerer Veranstaltungen nötig - also auch von Publikum bei Bundesligaspielen.

Dahmen mahnte zudem dringende Verbesserungen beim Krisenmanagement an. «Wir sind beim Impfen zu langsam, bei den Schutzmaßnahmen zu zögerlich und bei der Patientenverlegung aus überlasteten Klinken zu umständlich.» Deswegen brauche es jetzt einen Krisenstab, der sich insbesondere sofort um die Impfkampagne kümmere.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Bund im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen durfte. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht mit. In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen damals angeordnete Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

(dpa)

Möchten Sie alle externen Inhalte laden?
Datenschutzerklärung
Inhalt laden