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20211126103933

RKI-Präsident: Massive Kontaktreduzierung sofort nötig

10:37
26.11.2021
RKI-Präsident Lothar Wieler hat die Politik eindringlich aufgefordert, gegen die immer drastischer um sich greifende Corona-Welle Maßnahmen zur sofortigen Kontaktreduzierung zu beschließen. «Wir brauchen eine massive Reduktion der Kontakte - jetzt sofort», sagte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) am Freitag in Berlin.

«Ich erwarte jetzt von den Entscheidern, dass sie alle Maßnahmen einleiten, um gemeinsam die Fallzahlen herunterzubringen», sagte Wieler. «Der kommende Winter hängt von unserem Verhalten ab und von der Entscheidung der Verantwortungsträger, kontaktreduzierende Maßnahmen zu erlassen.»

Wieler sagte: «Wir stehen an einer Kreuzung, wir haben eine Wahl. Wir können den Weg wählen, der ins Chaos führt und zu einem schlechten Ende.» Der Tanker fahre dann gegen die Kaimauer. «Oder den, der das Gesundheitssystem entlastet und vielleicht ein friedliches Weihnachtsfest ermöglicht und auch noch viel mehr Menschen am Weihnachtstisch sitzen lässt.»

Angesichts von mehr als 100 000 Toten insgesamt und derzeit täglich mehr als 70 000 Neuinfektionen fragte Wieler: «Was muss denn noch geschehen, damit wir davon überzeugt sind, dass wir alle verfügbaren Maßnahmen einleiten müssen, um diese vierte Welle zu brechen?»

Derzeit würden die noch freien Intensivbetten in den Kliniken dadurch erkauft, dass planbare Operationen verschoben oder ausgesetzt werden. «Wenn die Infektionen nicht endlich massiv gebremst werden, dann wird natürlich die Versorgung in ganz Deutschland eingeschränkt sein.»

(dpa)

Karlsruher Entscheidungen zur Corona-Notbremse kommen am 30. November

10:36
26.11.2021
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am kommenden Dienstag (30.11.) seine ersten Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Notbremse des Bundes aus dem Frühjahr. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Freitag auf seiner Internetseite an. In dem einen Verfahren geht es um die Ende Juni außer Kraft getretenen bundesweiten Vorgaben für Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bei sich verschärfender Corona-Lage, in einem zweiten um die damaligen Schulschließungen.

Die Notbremse, die auch viele andere Lebensbereiche betraf, musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner es binnen einer Woche gab. Gegen die Vorschriften waren mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden.

Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter gleich im Mai abgewiesen. Umfangreich geprüft werden Verfassungsbeschwerden aber erst im eigentlichen Hauptverfahren.

Um schneller entscheiden zu können, hatte der zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth auf eine Verhandlung verzichtet. Von Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen waren aber Stellungnahmen erbeten worden. Schriftliche Entscheidungen des Gerichts werden immer vormittags um 9.30 Uhr veröffentlicht.

Die künftigen Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP haben das Infektionsschutzgesetz gerade umfassend überarbeitet. Mit der Änderung wurden auch die bisherigen Vorschriften zur Bundes-Notbremse in Paragraf 28b durch neue Regelungen ersetzt. Ausgangssperren und die flächendeckende vorsorgliche Schließung von Schulen und Kitas sind nun beispielsweise generell nicht mehr möglich.

Die ersten zwei großen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Maßnahmen dürften trotzdem Leitcharakter haben. Harbarth hatte Mitte November im ZDF-«heute journal» gesagt, zwar gehe es um «ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt». Aus den ausführlichen Begründungen der Karlsruher Entscheidungen ergäben sich aber üblicherweise «Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate».

(dpa)

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